Hallo,
vor kurzem ereignete sich in einem Bekanntenkreis ein Unfall, in dem ein Fahrradfahrer in einnen PKW stieß und diesen Beschädigte!
Klarer Fall Haftpflicht, es wurde ein Gutachten von einem unabhändigen Gutachter erstellt und zur Haftpflichtvers. geschickt. Diese meinten der Schaden wäre nicht davon gekommen, der GUtachter bestätigt aber das es so gewesen sein muss. Daraufhin wurde die Versicherungsnehmerin verklagt, diese gab alles zu und wurde vom Gericht als Schuldig gefunden.
Meine Frage ist jetzt, wie geht es weiter?? Muss die Versicherung den Schaden nun zahlen?? Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten?? Im meine die Haftpflicht muss zahlen, oder sehe ich das falsch??
Grüße