Hallo,
angeneommen, eine Frau hat ein nichteheliches Kind. Den Vater hat sie nie angegeben, er ist offiziell „unbekannt“. Nach der Geburt wurde eine Amtspflegschaft eingerichtet, die dann aufgrund Gesetzesänderung in eine Beistandschaft umgewandelt wurde; diese wurde dann wiederum auf Wunsch der Mutter beendet. Wie kann diese Mutter gegenüber Behörden oder anderen Einrichtungen (z.B. Versicherungen zwecks Abschluss einer Lebensversicherung, bei der normalerweise beide Eltern unterschreiben müssen) nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat?
Gruß
Nelly