Nachweis über alleiniges Sorgerecht

Hallo,
angeneommen, eine Frau hat ein nichteheliches Kind. Den Vater hat sie nie angegeben, er ist offiziell „unbekannt“. Nach der Geburt wurde eine Amtspflegschaft eingerichtet, die dann aufgrund Gesetzesänderung in eine Beistandschaft umgewandelt wurde; diese wurde dann wiederum auf Wunsch der Mutter beendet. Wie kann diese Mutter gegenüber Behörden oder anderen Einrichtungen (z.B. Versicherungen zwecks Abschluss einer Lebensversicherung, bei der normalerweise beide Eltern unterschreiben müssen) nachweisen, dass sie das alleinige Sorgerecht hat?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

als Nachweis kann dienen:

a) Geburtsurkunde auf der nur der Name der Mutter steht
b) Negativbescheinigung des Jugendamtes (die übrigens m.W. nichts kostet)

Gruß Ivo

Danke!

als Nachweis kann dienen:

a) Geburtsurkunde auf der nur der Name der Mutter steht

Das alleine würde aber nicht reichen, oder? Es könnte doch trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht bestehen!?

Gruß
Nelly

Hallo Nelly,

Das alleine würde aber nicht reichen, oder? Es könnte doch
trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht bestehen!?

für die meisten Dinge reicht dies durchaus…

Gruß Ivo