Hallo Rechtsexperten!
Erst mal vorweg:
Ich habe schon überlegt, ob meine folgende Frage in dieses Brett, oder eher in ein politsch-basierendes Brett gehört.
Ich denke, dass ich auch hier gut aufgehoben bin.
Falls ich mich in dieser Hinsicht jedoch täusche, bitte einfach sagen!
Jetzt zur Frage:
Wie die Überschrift schon verraten dürfte, handelt es sich um den allgemeinen Begriff der sog. 2/3-Mehrheit bei einer Abstimmung und wie man diese prinzipiell umzusetzen hat.
Man stelle sich den folgenden hypothetischen Fall vor, man benötigt bei einer Abstimmug eine 2/3-Mehrheit, um einen Antrag durchzukriegen.
Wenn dann von insgesamt 100 Leuten 67 oder mehr dem Antrag zustimmen, dann sollte der Antrag in aller Regel durchgehen, soviel sollte klar sein.
Aber würden u.U. auch weniger als 67 Ja-Stimmen ausreichen?
Nämlich dann, wenn es - jetzt mal angenommen - ganze 50 Enthaltungen gäbe?
Würden dann 34 Ja-Stimmen gegenüber 16 Nein-Stimmen bei 50 Enthaltungen als die nötige 2/3-Mehrheit gelten?
(Anm.: 34 Ja-Stimmen wären rechnerisch eine 2/3-Mehrheit gegenüber 16 Nein-Stimmen, wenn man den restlichen Enthaltungen einfach keine Beachtung schenkt)
Oder würde es letztlich doch Sinn machen, bei der Abstimmung so zu sagen nur die Ja-Stimmen zu ermitteln, welche dann mind. 67 an der Zahl sein müssten, und den Rest dann erst gar nicht mehr abzufragen?
Hoffe, ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen und bedanke mich schon im Vorraus dafür 
Viele Grüße
T.