Liebe Wissende,
für das Ausfüllen eines Arb.Amt-Formulares möchte ich gern den genauen Unterschied zwischen
. eingetragener Lebensgemeinschaft und
. nicht eingetragener Lebensgemeinschaft
wissen.
Die Google-Suche und deren Verweise auf andere Sites brachte leider nur Begriffe wie: nichtEHELICHE LG zu Tage.
Lieben Dank für Eure Antworten
*lg Birgit
Hallo Birgit,
eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist umgangssprachlich die sog. „Homo-Ehe“.
Eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft ist eine Lebensgemeinschaft eines Paares (egal ob hetero oder homo), das nicht verheiratet ist und nicht eingetragen ist.
Gruß,
Larina
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Hallo Larina,
eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist umgangssprachlich die
sog. „Homo-Ehe“.
Eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft ist eine
Lebensgemeinschaft eines Paares (egal ob hetero oder homo),
das nicht verheiratet ist und nicht eingetragen ist.
hab´s mir fast schon gedacht, aber dem AAmt nicht „zugetraut“
Hab vielen lieben Dank für die fixe Antwort!
*geb
*lg Birgit
Hallo Birgit, ich habe gleich an erster stelle beim googeln das gefunden: http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-nichtehel-lge…
da steht was eingetragene Lebensgemeinschaft bedeutet,
nichteingetragene ist die nicht eheliche LG.
Gruß
Barbara
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Hallo Barbara,
danke Dir für diesen Link und *geb
ich hatte es mir ja schon fast gedacht, aber die Formulierungen auf den Seiten, die ich gefunden hatte, gingen alle immer zu >nicht ehelich.
*lg Birgit