Erfinder-Problem: Wie verkauft man Ideen?

Hallo!

Angenommen, jemand hat eine Idee, die er vermarkten möchte. Dabei soll es sich in diesem Beispiel um eine spezielle Backform handeln.

Wie soll man diese Idee an den Mann bringen? Keine Firma wird dem Erfinder auch nur einen Cent geben, ohne zu wissen, was er ihr verkaufen will. Gibt man aber die Idee preis, dann wird möglicherweise der Verhandlungspartner abschätzig lächeln, die Idee für uninteressant halten - und diese Backform in den nächsten Wochen auf den Markt bringen, ohne dem Erfinder etwas dafür zu zahlen.
Und wie will dann der Erfinder beweisen, dass es seine Erfindung war???

Wenn es sich also um eine Backform handelt und nicht um einen ausgeklügelten Mechanismus, lohnt sich dann Patentieren? Kann nicht jeder Backformen-Erzeuger solche Formen ohne Verletzung des Patentrechtes herstellen, sofern er sie nur geringfügig abwandelt?

Glaubt Ihr, mit Hilfe und im Beisein eines Anwalts könnte ein Geschäft so abgewickelt werden, dass keiner den anderen übervorteilen kann?
Welche rechtlichen Tipps könnte man Erfindern grundsätzlich zur Vermarktung von Ideen geben?

Hanna

Hallo, Hanna,
da sich wohl ein Gang zum Patentamt erübrigt, wäre eine andere Maßnahme, die Beschreibung der Erfindung schriftlich niederzulegen und einem Notar zur Verwahrung zu übergeben.

Allerdings ist man dann immer noch nicht gegen das von Dir geschilderte schäbige Vorgehen gefeit. Da hilft dann nur noch Marktbeobachtung und die Ideendiebe zu verklagen - was man ja dann unter Hinweis auf die Hinterlegung der Idee und der Tatsache des Gespräches nachweisen kann.

Vielleicht ist es auch möglich, einen Betrieb zu finden, der eine Kleinserie der Wunderbackform herstellt.

Gruß
Eckard

Hallo Hanna,
‚Ideen verkaufen‘ geht i.d.R. nicht.

Von 1 Million Ideen schaffen es 10 000 bis zur Entwicklung, 1000 bis zur Erprobung und eine in die Serie. Das teure dabei ist dieser Prozess, nicht die Idee selbst.

Wenn Deine Idee wirklich genial und ohne große Entwicklungsarbeit leicht in die Serie zu überführen ist, würde ich überlegen, ob ich das selbst hinbekomme.

Gruß, Rainer

Angenommen, jemand hat eine Idee, die er vermarkten möchte.
Dabei soll es sich in diesem Beispiel um eine spezielle
Backform handeln.

Glaubt Ihr, mit Hilfe und im Beisein eines Anwalts könnte ein
Geschäft so abgewickelt werden, dass keiner den anderen
übervorteilen kann?

Bevor beide Seiten (Erfinder und Firma) sich zusammensetzen : Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Inhalt : Alles, was (nachweislich) vor Zusammentreffen geistiges Eigentum der einen Seite war/ist, bleibt es auch und ist deswegen von der anderen Seite vertraulich zu halten. Das schließt damit auch wirtschaftliche Verwertung aus. Und sollte die Firma behaupten, die besondere Ausführung der Backform sei bei ihr vorbekannt, muss sie das auch nachweisen können (z.B. interne Dokumente).
Gruß
Karl

Welche rechtlichen Tipps könnte man Erfindern grundsätzlich
zur Vermarktung von Ideen geben?

Hanna

hallo hanna,

schau mal hier, vielleicht gibts da den einen oder andern tipp für dich: http://www.erfinderfamilie.de

man beachte die weiterführenden links!

viel erfolg & schöne grüße
ann

Hallo Karl!

Bevor beide Seiten (Erfinder und Firma) sich zusammensetzen :
Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Inhalt : Alles, was
(nachweislich) vor Zusammentreffen geistiges Eigentum der
einen Seite war/ist, bleibt es auch und ist deswegen von der
anderen Seite vertraulich zu halten. Das schließt damit auch
wirtschaftliche Verwertung aus. Und sollte die Firma
behaupten, die besondere Ausführung der Backform sei bei ihr
vorbekannt, muss sie das auch nachweisen können (z.B. interne
Dokumente).

Was hältst Du davon:
Der Erfinder und der potentielle Käufer (Backformen-Produzent) treffen sich beim Anwalt des Erfinders. Bevor der Erfinder seine Idee präsentiert, lässt er den potentiellen Käufer einen Vertrag unterschreiben, auf dem dem der Backformen-Erzeuger dem Erfinder einen Betrag zusichert, sollte seine Firma binnen einer gewissen Zeitspanne (fünf Jahre??? Zehn???) eine Backform auf den Markt bringen, mit der man „vergleichbare Backwaren“ herstellen kann. Damit hat der Erfinder einen Vertrag, ohne dass er seine Erfindung preisgegeben hätte.
Anschließend erfährt der Geschäftspartner, was der Erfinder denn Tolles erfunden hat.

Da müsste dann noch eine Klausel hinein, dass der Erfinder das Recht hat, die Idee auch noch wem anderen zu verkaufen, wenn der erste Interessent diese geniale Backform innerhalb eines gewissen Zeitrahmens gar nicht produziert (aus welchem Grund auch immer).

Die „vergleichbaren Backwaren“ wären natürlich näher zu definieren, damit nicht ein w/findiger Anwalt behaupten kann, die Backwaren, die man mit dem neuen Produkt des Backformen-Erzeugers herstellen kann, hätten doch „überhaupt keine Ähnlichkeit“ mit denen, die aus der Form des Erfinders kommen.

Ich nehme als Beispiel die Reliefbackform, die einen Weihnachtsmann-Kopf darstellt (gibt es seit einigen Jahren auf dem Markt). Eine „vergleichbare Backware“ würde sich auf jeden Fall durch das Relief definieren. Ein Teddybär-Gesicht in Relief wäre also eine „vergleichbare Backware“.

Ist sowas rechtlich haltbar?

Hanna

Hallo Hanna,

Angenommen, jemand hat eine Idee, die er vermarkten möchte.
Dabei soll es sich in diesem Beispiel um eine spezielle
Backform handeln.

Zuerst stellt sich die Frage, welcher Art deine Idee ist:

  1. Handelt es sich um eine bestimmte Form, also ein Kuchen in Form von Asterix, kannst du das als Modell schützen lassen, allerdings ist ALLES was als Obelix erkennbar ist bereits geschützt.
  2. Wen du irgendeinen bestimmten Knick in die Form machst und damit erreichst, dass der Kuchen nicht mehr anbrennen kann, kann man das als Petent anmelden, sofern das noch kein anderer getan hat und diese Idee auch noch nicht angewendet wird. Das wichtige beim Patent ist dann aber die Idee und nicht die Ausführung zu schtützen, also nicht beschreiben wie man den Knick herstellt, sondern was man damit erreicht, besonders wenn man an Stelle eines Knickes auch z.B. einen Reif um die Form legen könnte.

Wie soll man diese Idee an den Mann bringen? Keine Firma wird
dem Erfinder auch nur einen Cent geben, ohne zu wissen, was er
ihr verkaufen will. Gibt man aber die Idee preis, dann wird
möglicherweise der Verhandlungspartner abschätzig lächeln, die
Idee für uninteressant halten - und diese Backform in den
nächsten Wochen auf den Markt bringen, ohne dem Erfinder etwas
dafür zu zahlen.

Wie schon beschrieben, hilft hier nur eine Geheimhaltungserklärung, welche in jedem Fall von allen Beteiligten unterzeichnet werden muss, BEVOR man die Katze aus dem Sack lässt. Wenn die nicht unterschreiben wollen, dann packst du deine Sachen zusammen und gehst.

Und wie will dann der Erfinder beweisen, dass es seine
Erfindung war???

Das einfachste ist, deine Idee zu beschreiben und in einem versiegelten Umschlag, eingeschrieben an dich selber zu senden. Den ungeöffneten Brief bewahrst du dann auf und lässt ihn gegebenfalls von einem Notar oder Richter öffnen. Etwas teurer ist es deine Unterlagen bei einem Notar zu hinterlegen.

Wenn es sich also um eine Backform handelt und nicht um einen
ausgeklügelten Mechanismus, lohnt sich dann Patentieren? Kann
nicht jeder Backformen-Erzeuger solche Formen ohne Verletzung
des Patentrechtes herstellen, sofern er sie nur geringfügig
abwandelt?

Wenn das Patent gut geschrieben ist, wird die Idee geschützt und nicht die Ausführung. Also wenn in deinem Hauptanspruch steht, dass „Teil A mit einer M3x10mm Schraube an Teil B angeschraubt wird“ ist das schlecht, dann genügt es schon wenn ich eine M4-chraube verwende oder die Teile verniete, steht da aber, dass „Teil A an Teil B befestigt Wird“ fallen auch nieten, schrauben, kleben schweissen usw. unter das Patent, allerdings kann ich das dann je nach dem immer noch dadurch umgehen, dass ich das Ding aus einem Stück herstelle oder aus 5 Teilen zusammen setze…

Glaubt Ihr, mit Hilfe und im Beisein eines Anwalts könnte ein
Geschäft so abgewickelt werden, dass keiner den anderen
übervorteilen kann?

Wenn du einen blöden Anwalt dabei hast, kostet der nur Geld und bringt im schlechtesten Fall nicht mehr als irgendein Zeuge. Besonders wenn der Anwalt von der Technik nichts versteht, kann er gar nicht beurteilen ob du relevante technische Einzelheiten preisgegeben hast oder nicht.

Welche rechtlichen Tipps könnte man Erfindern grundsätzlich
zur Vermarktung von Ideen geben?

Einerseits kannst du dich einmal beim Patentamt informieren und andererseits gibt es auch Erfinderverbände die dir weiterhhelfen können, du musst nicht gleich zu einem Patentanwalt gehen. Bei den Erfinderverbänden kannst du meist auch schon vorgedruckte Geheimhaltungserklärungen beziehen.

MfG Peter(TOO)

Moien,

das Ganze wird schon daran scheitern, daß keine Firma sich mit allen „MöchteGernErfindern“ jedesmal beim Notar zusammensetzen wird und großartig Verträge prüft! Da bräuchten die ja dutzende von Leuten allein dafür ;o)

Sollte Deine Idee wirklich gut sein, laß diese Idee über Notar der Firma zusenden. Die Kosten hierfür dürften rel. gering sein und du hast ggf. etwas in der Hand!

Gruß

Bernd

Sollte Deine Idee wirklich gut sein, laß diese Idee über Notar
der Firma zusenden. Die Kosten hierfür dürften rel. gering
sein und du hast ggf. etwas in der Hand!

hallo Bernd,

klasse Hinweis von Dir, dachte ich zuerst.

Aber die Versendung über einen Notar bringt doch (unter Umständen) lediglich den Nachweis, dass der Versender (=Hanna) die Idee hatte. Aber da der Empfänger (z.B. der Backformenfritze) keinerlei Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat und die ihm zugetragene Idee , nachdem er sie zur Kenntnis genommen hat, auch nicht mehr „unveröffentlicht“ (also dann auch nicht mehr patentierbar) ist, könnte er sie doch ganz legal abkupfern, oder ?

Grüße
jwd

Vielen, vielen Dank! All Eure Ratschläge werden gründlich erwogen!

Hanna

Hallo Karl!

Bevor beide Seiten (Erfinder und Firma) sich zusammensetzen :
Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Inhalt : Alles, was
(nachweislich) vor Zusammentreffen geistiges Eigentum der
einen Seite war/ist, bleibt es auch und ist deswegen von der
anderen Seite vertraulich zu halten. Das schließt damit auch
wirtschaftliche Verwertung aus. Und sollte die Firma
behaupten, die besondere Ausführung der Backform sei bei ihr
vorbekannt, muss sie das auch nachweisen können (z.B. interne
Dokumente).

Was hältst Du davon:

Hallo Hanna,
meine Kommentare findest Du eingefügt:

Der Erfinder und der potentielle Käufer (Backformen-Produzent)
treffen sich beim Anwalt des Erfinders.

Du willst doch mit der Firma zu einem durch gegenseitiges Vertrauen geprägten Geschäft kommen. Und da passt es partout nicht in die Landschaft, wenn man von vorneherein sagt: „Ohne meinen Anwalt sage ich nix.“ Mit der grob umrissenen Vertraulichkeitserklärung sicherst Du Dein Interesse, dass die Firma Dir Deine Idee nicht stiehlt. Solche Erklärungen kenne ich aus jahrelanger Erfahrungen in der (erfinder-relevanten) Entwicklung eines Industrieunternehmens.
Es geht ja als erstes nur darum, dass beide Seiten fürs erste offen miteinander reden können, dass die Firma eine Vorstellung bekommt, ob die Sache für sie überhaupt interessant ist. Erst danach, wenn das Interesse der Firma weiterhin besteht, wird man über die Form der Zusammenarbeit, bzw. die Konditionen der Nutzung Deiner Idee verhandeln. Dann kann fachliche / anwaltliche Unterstützung angeraten sein.

Bevor der Erfinder seine Idee präsentiert, lässt er den potentiellen Käufer einen
Vertrag unterschreiben, auf dem dem der Backformen-Erzeuger
dem Erfinder einen Betrag zusichert, sollte seine Firma binnen
einer gewissen Zeitspanne (fünf Jahre??? Zehn???) eine
Backform auf den Markt bringen, mit der man „vergleichbare
Backwaren“ herstellen kann.

Einen solchen Vertrag unterschreibt Dir keine Firma. Den brauchst Du auch gar nicht. Denn bei Verletzung der Vertraulichkeitserklärung (die Firma veröffentlicht Deine Idee , indem sie ohne Deine Zustimmung danach produziert) könntest Du sie auf Schadensersatz verklagen. Und erst dann wird der Betrag quantifiziert, der Deinen Schaden ausmacht (z.B.entgangene Lizenzgebühren, für deren Höhe im Streitfall gibt es einschlägige Urteile).

Damit hat der Erfinder einen
Vertrag, ohne dass er seine Erfindung preisgegeben hätte.
Anschließend erfährt der Geschäftspartner, was der Erfinder
denn Tolles erfunden hat.

Das was von Dir jetzt folgt, das wäre der zweite Schritt der Vertragsvehandlungen, nachdem die Firma zum Schluss gekommen ist, die Sache weiterzuverfolgen.

Da müsste dann noch eine Klausel hinein, dass der Erfinder das
Recht hat, …

Gruß
Karl

Ist sowas rechtlich haltbar?

Hanna

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Hallo Karl!

Das hört sich sehr konkret und durchführbar an! Vielen Dank und Sternchen!

Hanna