Peter Meyer verkauft über das Online-Auktionshaus eBay
Artikel zum „Hammerpreis“ von sage und schreibe 1,00 EURO.
Nach Auktionsende versendet Peter Meyer die Artikel generell unverzüglich.
Schließlich ist er pflichtbewusst und überdurchschnittlich kundenfreundlich –
immer nach dem Motto „Der Kunde ist König!“.
Einige Käufer von Peter Meyer „vergessen“ jedoch das Bezahlen der Ware.
Peter Meyer bittet diese nun schriftlich, das ihm zustehende Geld auf sein
Konto zu überweisen – leider vergeblich.
Seine Bitten werden ignoriert. Peter Meyer ist aber auch naiv!
Ist doch ganz klar, dass viele Käufer nicht bezahlen. Sie haben die Ware
in einem einwandfreien Zustand erhalten, ohne VORHER bezahlt zu haben.
Und eine Mahnung wird Peter Meyer ja auch nicht schicken, da die Porto-
und Versandkosten höher sind, als der Kaufpreis der Ware.
Das hat Peter Meyer nun mittlerweile auch „gecheckt“ und ist wütend.
Peter Meyer ist zwar ein absolut fairer und traumhafter Verkäufer, jedoch
„nicht auf den Kopf gefallen“.
Er schickt den jeweiligen Käufern eine Rechnung per Einschreiben mit
Rückschein. Er stellt den Käufern aber nicht nur den Kaufpreis (1,00 EURO)
in Rechnung, sondern verlangt eine Mahngebühr von satte 15,00 EURO.
Des weiteren weist er die Schuldner darauf hin, dass er bei Nichterhalt des
Geldes einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen werden.
Frage 1: Ist Peter Meyers Vorgehensweise juristisch/rechtlich korrekt?
Frage 2: Wie stehen Euer Meinung nach Peter Meyers Erfolgsaussichten?
Frage 3: Hat Peter Meyer denn eine Alternative, erfolgreich sein Geld zu erhalten?
Gruß
deVinci
Der Mahnbescheid nützt nichts, kann sogar schaden, denn wenn dem widersprochen wird muß Peter klagen, sonst verliert er seine ansprüche. Eine Klage wird bei den Beträgen aber abgewiesen. Mit dem Mahnbescheid erhöht er also nur seine Kosten und definiert selbst, wann das Geld endgültig weg ist. Mahnt er weiter, ohne Mahnbescheid, bleiben die Ansprüche ewig erhalten.