eBay – Rechn.+Mahngebühr an Käufer rechtswirksam?

Peter Meyer verkauft über das Online-Auktionshaus eBay
Artikel zum „Hammerpreis“ von sage und schreibe 1,00 EURO.

Nach Auktionsende versendet Peter Meyer die Artikel generell unverzüglich.
Schließlich ist er pflichtbewusst und überdurchschnittlich kundenfreundlich –
immer nach dem Motto „Der Kunde ist König!“.

Einige Käufer von Peter Meyer „vergessen“ jedoch das Bezahlen der Ware.
Peter Meyer bittet diese nun schriftlich, das ihm zustehende Geld auf sein
Konto zu überweisen – leider vergeblich.
Seine Bitten werden ignoriert. Peter Meyer ist aber auch naiv!
Ist doch ganz klar, dass viele Käufer nicht bezahlen. Sie haben die Ware
in einem einwandfreien Zustand erhalten, ohne VORHER bezahlt zu haben.

Und eine Mahnung wird Peter Meyer ja auch nicht schicken, da die Porto-
und Versandkosten höher sind, als der Kaufpreis der Ware.

Das hat Peter Meyer nun mittlerweile auch „gecheckt“ und ist wütend.

Peter Meyer ist zwar ein absolut fairer und traumhafter Verkäufer, jedoch
„nicht auf den Kopf gefallen“.

Er schickt den jeweiligen Käufern eine Rechnung per Einschreiben mit
Rückschein. Er stellt den Käufern aber nicht nur den Kaufpreis (1,00 EURO)
in Rechnung, sondern verlangt eine Mahngebühr von satte 15,00 EURO.
Des weiteren weist er die Schuldner darauf hin, dass er bei Nichterhalt des
Geldes einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen werden.

Frage 1: Ist Peter Meyers Vorgehensweise juristisch/rechtlich korrekt?

Frage 2: Wie stehen Euer Meinung nach Peter Meyers Erfolgsaussichten?

Frage 3: Hat Peter Meyer denn eine Alternative, erfolgreich sein Geld zu erhalten?

Gruß
deVinci

Hallo,

Peter Meyer verkauft über das Online-Auktionshaus eBay
Artikel zum „Hammerpreis“ von sage und schreibe 1,00 EURO.

Nach Auktionsende versendet Peter Meyer die Artikel generell
unverzüglich.
Schließlich ist er pflichtbewusst und überdurchschnittlich
kundenfreundlich –
immer nach dem Motto „Der Kunde ist König!“.

Das ist ungewöhnlich, üblich ist Vorkasse. Das würde auch Peters Problem lösen.

Einige Käufer von Peter Meyer „vergessen“ jedoch das Bezahlen
der Ware.
Peter Meyer bittet diese nun schriftlich, das ihm zustehende
Geld auf sein
Konto zu überweisen – leider vergeblich.
Seine Bitten werden ignoriert. Peter Meyer ist aber auch naiv!
Ist doch ganz klar, dass viele Käufer nicht bezahlen. Sie
haben die Ware
in einem einwandfreien Zustand erhalten, ohne VORHER bezahlt
zu haben.

Damit muß er rechnen, wenn er nicht auf Vorkasse besteht.

Und eine Mahnung wird Peter Meyer ja auch nicht schicken, da
die Porto-
und Versandkosten höher sind, als der Kaufpreis der Ware.

Das hat Peter Meyer nun mittlerweile auch „gecheckt“ und ist
wütend.

Peter Meyer ist zwar ein absolut fairer und traumhafter
Verkäufer, jedoch
„nicht auf den Kopf gefallen“.

Er schickt den jeweiligen Käufern eine Rechnung per
Einschreiben mit
Rückschein. Er stellt den Käufern aber nicht nur den Kaufpreis
(1,00 EURO)
in Rechnung, sondern verlangt eine Mahngebühr von satte 15,00
EURO.

Da würde ich mal im BGB blättern, das sieht mir ein wenig unverhältnismäßig aus. Das Porto in Rechnung zu stellen würde ich als angemessen ampfinden.

Des weiteren weist er die Schuldner darauf hin, dass er bei
Nichterhalt des
Geldes einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen werden.

Das darf er tun.

Frage 1: Ist Peter Meyers Vorgehensweise juristisch/rechtlich
korrekt?

Wegen der Höhe der Mahngebühr würde ich mal blättern, ich hab’s nicht getan. :wink: Der Mahnbescheid nützt nichts, kann sogar schaden, denn wenn dem widersprochen wird muß Peter klagen, sonst verliert er seine ansprüche. Eine Klage wird bei den Beträgen aber abgewiesen. Mit dem Mahnbescheid erhöht er also nur seine Kosten und definiert selbst, wann das Geld endgültig weg ist. Mahnt er weiter, ohne Mahnbescheid, bleiben die Ansprüche ewig erhalten.

Frage 2: Wie stehen Euer Meinung nach Peter Meyers
Erfolgsaussichten?

Schlecht, sehr schlecht. Er sollte, wie alle anderen auch, auf Vorkasse bestehen und dann fair und punktlich liefern.

Frage 3: Hat Peter Meyer denn eine Alternative, erfolgreich
sein Geld zu erhalten?

Nein, die sehe ich nicht. :wink: Entweder kalkuliert er die Verluste und legt sie auf den Preis um oder er ändert seine Geschäftspraktik. Einen Euro kann man in der Praxis nicht einklagen.

Gruß, Rainer

DANKE - Du hast mir sehr geholfen!!!
Guten Abend (oder besser Gute Nacht?) Rainer,

ich DANKE Dir für Deinen kompetenten und (für mich) hilfreichen Beitrag.

Du hast mir nun gelehrt, dass unsere Gesellschaft mehr und mehr Gutmütigkeit
und Fairness bestrafft. Sozusagen: „Der Ehrliche ist der Dumme“.

Nochmals RECHT, RECHT HERZLICHEN DANK!!!

Gruß

deVinci

Sieh’s praktisch
Hallo deVinci,
nicht schimpfen, sieh’s von der praktischen Seite.

Gäbe es die Möglichkeit, Mahngebühren zu fordern, die 15 mal so hoch sind, wie der geschuldete Betrag, würden wir alle nur noch überzogene Mahnungen bekommen. Ob berechtigt oder nicht, die Richter kämen ohnehin nicht mehr nach, das zu prüfen.

Würden sich die Richter um jede Forderung von einem Euro kümmern müssen, würden 10 oder 100 mal so viele Richter gebraucht. Wer soll die bezahlen?

Gruß, Rainer

Frage 1: Ist Peter Meyers Vorgehensweise juristisch/rechtlich korrekt?

Ich nehme an, er verschickt mit dem Einschreiben keine Rechnung, sondern eine Mahnung mit Fristsetzung. Das ist natürlich korrekt; klüger wäre allerdings ein Einwurfeinschreiben, denn ein Übergabeeinschreiben, das der Empfänger nicht entgegennimmt und nicht abholt, ist eben auch nicht zugegangen. Die Höhe der Mahngebühr halte ich für zweifelhaft. Im BGB steht das nicht ausdrücklich drin; früher war es wohl so, dass zumindest Beträge bis DM 15,00 von Gerichten ohne weiteres akzeptiert wurden. Wie man bei so wenig Aufwand 15,00 Euro rechtfertigen will, weiß ich nicht.

Frage 2: Wie stehen Euer Meinung nach Peter Meyers Erfolgsaussichten?

Sehr gut. Die Sache ist ziemlich einfach: Kaufvertrag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises. Kaufvertrag ist auch nachweisbar, steht ja alles bei eBay. Die Klage hat allerbeste Aussichten auf Erfolg.

Frage 3: Hat Peter Meyer denn eine Alternative, erfolgreich sein Geld zu erhalten?

Nur den Rechtsweg. Also gerichtlicher Mahnbescheid und/oder Gericht.

Die Höhe der Mahngebühren richtet sich selbstverständlich nicht nach dem Kaufpreis. Woher hast du das? Wie kommst du auf so was?

Levay

Die Höhe der Mahngebühren richtet sich selbstverständlich
nicht nach dem Kaufpreis. Woher hast du das? Wie kommst du auf
so was?

Levay

Das möchte ich auch gerne wissen. Außerdem bitte ich um Fundstellen und Aktenzeichen von Fällen, in denen Klagen abgewiesen wurden, weil es um EUR 1,- ging. In Deutschland kann das nicht gewesen sein.

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Hallo!

Würden sich die Richter um jede Forderung von einem Euro
kümmern müssen, würden 10 oder 100 mal so viele Richter
gebraucht. Wer soll die bezahlen?

Warum soll man 1 Euro oder auch 1 Cent nicht einklagen können??

Gruß
Tom

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Das möchte ich auch gerne wissen. Außerdem bitte ich um
Fundstellen und Aktenzeichen von Fällen, in denen Klagen
abgewiesen wurden, weil es um EUR 1,- ging. In Deutschland
kann das nicht gewesen sein.

Tja, ich glaube, auf die Antwort warten wir vergebens…

Levay