Kann jemand einen Tip geben, wie man in einem folgenden Fall vorgehen könnte?
Eine deutsche Frau ist mit einem US-Bürger (Pakistaner) verheiratet (Hochzeit in USA) und hat zwei Kinder, davon eines in den USA geboren, eines in GB. Ehemann hält sich in GB auf, Frau flüchtet mit den Kindern nach Deutschland und will jetzt eine möglichst schnelle Scheidung. Sie denkt daran sich in GB scheiden zu lassen, damit der Mann keinen Grund hat nach D zu kommen (wohl wegen der Kinder).
Wo ist es denn am sinnvollsten sich scheiden zu lassen?
Gilt nicht immer das Scheidungsrecht des Landes in dem die Eheschließung war, egal so man sich jetzt aufhält?
Weiß jemand wo sie sich informieren könnte (Selbsthilfegruppe, Anwaltsfindung…)?
Ich wurde in dem Fall „um zwei Ecken“ um Hilfe gebeten, so dass es bei Rüchfragen etwas dauern kann, bis ich selbst die Info habe und antworten kann.
Es wäre trotzdem klasse, wenn jemand weiterhelfen kann, denn ich kann mir gut vorstellen was man da für Ängste hat in einer Situation, die so unüberschaubar ist.
Internationales Familienrecht ist eine Sache für Spezialisten, von denen es aber glücklicherweise einige wenige gibt. Grundsätzlich ist es so, dass nach dt. Kollisionsrecht das Ehestatut am Ort der Eheschließung anknüpft. D.h. die Ehe wird nach dem Recht des Staates geschieden, in dem sie geschlossen wurden. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die Ehe wegen abweichender Staatsangehörigkeit nach anderem Recht zu beurteilen ist. Und dann greift noch der ordre public-Grundsatz ein, der da sagt, dass in Deutschland keine Vorschriften anzuwenden sind, die mit grundlegenden dt. Rechtsgrundsätzen unvereinbar sind.
Zu unterscheiden von der Frage des anzuwendenden materiellen Rechts ist noch die Frage des Gerichtsstands und des anzuwendenden Prozessrechts. D.h. lebt die Frau hier in Deutschland, kann sie grundsätzlich die Scheidung beim Gericht am Wohnort einreichen. Erklärt sich dieses für zuständig, wird es nach dt. Verständnis dt. Prozessrecht anwenden und vermutlich amerikanisches (Bundesstaat?) materielles Recht anwenden.
Problematisch wird die Sache natürlich dann, wenn der Antragsgegner nicht mitspielt, und quer schießt. Dann viel Spaß!
AFAIR sollte aber auch die Einreichung der Scheidung in GB machbar sein, wenn der Ehemann dort seinen Wohnsitz hat. Das britische Gericht müsste dann auch amerikanisches materielles Recht anwenden. Hierzu müsste man aber noch mal ein wenig Literatur wälzen. Vorteil in GB wäre die vermutlich schnellere Bearbeitung. Aufpassen muss man aber mit den Scheidungsfolgen, da diese teilweise nationalem Recht unterliegen und daher abweichend von einer Scheidung in D ausfallen könnten.
Wenn Deine Freundin keinen spezialisierten Kollegen vor Ort findet, kann sie sich gerne melden.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Vielen Dank!
Ich hab Deinen Eintrag jetzt einfach mal weitergeleitet, er ist auf jeden Fall hilfreich.
Gruß
Andrea
Internationales Familienrecht ist eine Sache für Spezialisten,
von denen es aber glücklicherweise einige wenige gibt.
Grundsätzlich ist es so, dass nach dt. Kollisionsrecht das
Ehestatut am Ort der Eheschließung anknüpft. D.h. die Ehe wird
nach dem Recht des Staates geschieden, in dem sie geschlossen
wurden. Es gibt aber Ausnahmen, wenn die Ehe wegen
abweichender Staatsangehörigkeit nach anderem Recht zu
beurteilen ist. Und dann greift noch der ordre
public-Grundsatz ein, der da sagt, dass in Deutschland keine
Vorschriften anzuwenden sind, die mit grundlegenden dt.
Rechtsgrundsätzen unvereinbar sind.
Zu unterscheiden von der Frage des anzuwendenden materiellen
Rechts ist noch die Frage des Gerichtsstands und des
anzuwendenden Prozessrechts. D.h. lebt die Frau hier in
Deutschland, kann sie grundsätzlich die Scheidung beim Gericht
am Wohnort einreichen. Erklärt sich dieses für zuständig, wird
es nach dt. Verständnis dt. Prozessrecht anwenden und
vermutlich amerikanisches (Bundesstaat?) materielles Recht
anwenden.
Problematisch wird die Sache natürlich dann, wenn der
Antragsgegner nicht mitspielt, und quer schießt. Dann viel
Spaß!
AFAIR sollte aber auch die Einreichung der Scheidung in GB
machbar sein, wenn der Ehemann dort seinen Wohnsitz hat. Das
britische Gericht müsste dann auch amerikanisches materielles
Recht anwenden. Hierzu müsste man aber noch mal ein wenig
Literatur wälzen. Vorteil in GB wäre die vermutlich schnellere
Bearbeitung. Aufpassen muss man aber mit den Scheidungsfolgen,
da diese teilweise nationalem Recht unterliegen und daher
abweichend von einer Scheidung in D ausfallen könnten.
Wenn Deine Freundin keinen spezialisierten Kollegen vor Ort
findet, kann sie sich gerne melden.
Gruß vom Wiz
Hallo,
Kann jemand einen Tip geben, wie man in einem folgenden Fall
vorgehen könnte?
Eine deutsche Frau ist mit einem US-Bürger (Pakistaner)
verheiratet (Hochzeit in USA) und hat zwei Kinder, davon eines
in den USA geboren, eines in GB. Ehemann hält sich in GB auf,
Frau flüchtet mit den Kindern nach Deutschland und will jetzt
eine möglichst schnelle Scheidung. Sie denkt daran sich in GB
scheiden zu lassen, damit der Mann keinen Grund hat nach D zu
kommen (wohl wegen der Kinder).
Wo ist es denn am sinnvollsten sich scheiden zu lassen?
Gilt nicht immer das Scheidungsrecht des Landes in dem die
Eheschließung war, egal so man sich jetzt aufhält?
Weiß jemand wo sie sich informieren könnte (Selbsthilfegruppe,
Anwaltsfindung…)?
Ich wurde in dem Fall „um zwei Ecken“ um Hilfe gebeten, so
dass es bei Rüchfragen etwas dauern kann, bis ich selbst die
Info habe und antworten kann.
Es wäre trotzdem klasse, wenn jemand weiterhelfen kann, denn
ich kann mir gut vorstellen was man da für Ängste hat in einer
Situation, die so unüberschaubar ist.