Hallo,
erstmal: Es ist sehr schwer präzise auf deine Fragen zu antworten, da dein Artikel nicht im Archiv auftauchen soll liegt mir der Text also bei der Antwort nicht unmittelbar vor.
Das normale Procedere ist:
Mahnbescheid -> der Schuldner hat 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Ist der Mahnbescheid vom Amtsgericht versendet bekommt der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid - Vordruck. Sind die 14 Tage dann ohne Widerspruch des Schuldners beim Amtsgericht vergangen wird der Vollstreckungsbescheid ausgefüllt ans Amtsgericht gesendet.
Vollstreckungsbescheid -> Auch hier hat der Schuldner eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Erhebt er beim Amtsgericht Widerspruch kommt es zu einem Verfahren, in dem dann geklärt wird, ob der Gläubiger (also du bzw. dein Anwalt) Recht hat. Wenn ja bekommt der Gläubiger seinen Titel, wenn nein, bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen und der Schuldner ist fein raus.
Kommt kein Widerspruch des Schuldners bekommt der Gläubiger (bzw. sein Anwalt) einen Titel. Dies ist eine Urkunde die bescheinigt wer wie viele Schulden bei wem hat. Es ist ein offizielles Dkument womit der Gläubiger (vertreten durch einen Gerichtsvollzieher) vollstrecken / pfänden kann.
So, wie ich das nun bei dir sehe nehme ich an, dass der Schuldner nicht widersprochen hat. Dein Anwalt hätte dich sonst informiert, da eben Klage eingereicht werden müsste und das natürlich Geld kostet, was dein Anwalt von dir erst mal haben möchte.
Allerdings hätte sich dein Anwalt auch bei dir melden sollen, wenn der Titel denn vorliegt… das ist etwas seltsam. Was ist denn die letzte Info, die dein Anwalt dir gegeben hat und wie lange ist das her?
Also du hast dem Anwalt das Mandat entzogen? Was hast du denn da für Unterlagen von ihm bekommen?
Normalerweise hält einen der Anwalt über alles auf dem Laufenden. Bzw. wenn man es selbst macht weiß man auch, wie weit man ist. Also erst verschickt man ja den Mahnbescheid und bekommt vom Amtsgericht die Bestätigung, dass dieser zugestellt wurde (diese Bestätigung hat man spätestens, wenn das Gericht einem den Vollstreckungsbescheid - Vordruck sendet). Auch den Vollstreckungsbescheid muss man versenden - sonst geht das Procedere nicht weiter. Und dann bekommt man eben vom Gericht seinen Titel - normalerweise weiß man also immer genau, bei welchem Punkt des Mahnverfahrens man gerade steht.
Bevor man den Titel nicht hat kann man nicht vollstrecken. So lange ist man quasi auf die Kooperation des Schuldners angewiesen, weil man nichts in der Hand hat. Sobald der Titel jedoch da ist ist es offiziell, dass der Schuldner dem Gläubiger Betrag XY schuldet. Und damit kann man dann vollstrecken.
Bei jemandem, der viele Gläubiger hat ist es immer sinnvoll keine Zeit zu verschwenden. Derjenige, der da zuerst den Titel hat ist auch zuerst dran, wenn es Geld gibt. Die Vollstreckung kann man versuchen, ob es ratsam ist lässt sich aber eigentlich nur sagen, wenn man wirklich weiß, wie viele Leute Geld bekommen, welche Beträge es sind und wie die persönliche Situation des Schuldners aussieht.
Letztlich ist es aber so: Wenn er nichts hat kann man nichts pfänden. Darum würde ich vielleicht erstmal mit meinem Titel glücklich sein, das Geld abschreiben und dann in einigen Jahren noch mal an Pfändung denken.
Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners kannst du dir zB auch von ihm geben lassen. Schreibe seiner Schwester, dass du gerne eine Schufaauskunft möchtest. Dort steht dann drin, wieviele Titel es schon gibt etc. und das bringt dich vielleicht etwas weiter (auch eine EV wäre dort gespeichert).
Natürlich kann der Brief auch nur ein Hinhalteversuch sein. Ich kenne den Schuldner nicht, aber ich glaube es gibt durchaus nicht wenige Leute, die dazu fähig wären, so nur weitere Maßnahmen zu verzögern. Deswegen ist es wirklich wichtig zu wissen, wie weit das Verfahren ist. Also schau am besten noch mal alles durch, was du von deinem Anwalt hast, was steht darauf etc. (wenn denn schon ein Titel da ist müsstest du das auch sehen, da würde Vollstreckungsbescheid drauf stehen - es ist ein Blatt, was etwa die doppelte Breite von DinA4 hat, also schon recht auffällig) und teile es hier mit.
Es ist wirklich erstmal nur wichtig, dass du diesen Titel hast. Wenn du ihn hast kannst du eigentlich erstmal die Füße hochlegen, aber den zu haben ist wirklich wichtig.
Ich würde der Frau also schreiben, dass du gern eine Schufa - Auskunft hättest und wann der Bruder denn aus der JVA kommt bzw. wann sie gedenken, sich zu melden. Das Einfachste ist wirklich, nachzufragen. Ich würde auch gleich dabei schreiben, dass solltest du keine zufriedenstellende Antwort bekommen du die Sache nicht auf sich beruhen lässt. Vielleicht ist das ein kleiner Ansporn für sie 
Ob der Gerichtsvollzieher „echt“ ist kannst du einfach herausfinden indem du beim Amtsgericht des Ortes nachfragst, ob dieser GV denn in deiser Stadt arbeitet bzw. indem du einfach mal die letzte Adresse des Schuldners nimmst und fragst welcher GV (es gibt meist mehrere pro Stadt) für diese Straße zuständig ist.
LG Timi