Internetbetrug und die Folgen

Hallo,

habe ich das richtig verstanden, dass der Vollstreckungsbescheid bereits gelaufen ist und kein offizieller Widerspruch gemacht wurde? Nur das persönliche Schreiben an dich? Dann ist es doch ok.

Du wartest nun also auf deinen Titel, es zwingt dich ja niemand direkt zu vollstrecken. Warte doch damit erstmal ein bisschen.

Mal angenommen der Brief ist kein Fake - ich schätze ich hätte wohl (wenn ich in der Situation wär) dir etwa das gleiche geschrieben, weil so eine Vollstreckung ja wirklich ne Kleinigkeit kostet und wenn man schon nicht mehr weiß wo vorn und hinten ist möchte man die weiteren Kosten natürlich gering halten.

Ich würde einfach mal bei der Frau nachfragen, wie lange das denn dauern soll, bis Geld kommt. Sei froh, wenn da wenigstens ein bisschen Kooperation kommt, oft genug ist das nicht so, Schuldner stecken den Kopf in den Sand und du bist der Gear***te.

Frag doch auch einfach mal bei dem Gerichtsvollzieher nach, ob wirklich eine EV abgegeben wurde. Und wie gesagt schau, dass du deinen Titel hast. Solange du den nicht hast würde ich das Procedere weiter verfolgen. Aber sobald der Titel da ist kannst du dir Zeit lassen, der Titel gilt 30 Jahre - also kommt es nicht darauf an, ob du dieses oder nächstes Jahr vollstreckst. Angenommen, der Brief stimmt wirklich würdest du mit Entgegenkommen deine Chancen dein Geld zu bekommen erhöhen - denn weitere (in dem Fall dann unnötige) Kosten wollen auch bezahlt werden, es sind Auslagen die du hast und ein kleiner weiterer Berg, der den Schuldner vielleicht so stark belastet, dass er gar nicht mehr weiter weiß.

Ich weiß wie frustrierend es ist sein Geld nicht zu bekommen aber manchmal kommt man mit ein bisschen Nachsicht schneller ans Ziel. Ich wünsche dir viel Glück dabei.

Liebe Grüße
Timi

Hallo,

erstmal: Es ist sehr schwer präzise auf deine Fragen zu antworten, da dein Artikel nicht im Archiv auftauchen soll liegt mir der Text also bei der Antwort nicht unmittelbar vor.

Das normale Procedere ist:
Mahnbescheid -> der Schuldner hat 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Ist der Mahnbescheid vom Amtsgericht versendet bekommt der Antragsteller den Vollstreckungsbescheid - Vordruck. Sind die 14 Tage dann ohne Widerspruch des Schuldners beim Amtsgericht vergangen wird der Vollstreckungsbescheid ausgefüllt ans Amtsgericht gesendet.

Vollstreckungsbescheid -> Auch hier hat der Schuldner eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Erhebt er beim Amtsgericht Widerspruch kommt es zu einem Verfahren, in dem dann geklärt wird, ob der Gläubiger (also du bzw. dein Anwalt) Recht hat. Wenn ja bekommt der Gläubiger seinen Titel, wenn nein, bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen und der Schuldner ist fein raus.

Kommt kein Widerspruch des Schuldners bekommt der Gläubiger (bzw. sein Anwalt) einen Titel. Dies ist eine Urkunde die bescheinigt wer wie viele Schulden bei wem hat. Es ist ein offizielles Dkument womit der Gläubiger (vertreten durch einen Gerichtsvollzieher) vollstrecken / pfänden kann.

So, wie ich das nun bei dir sehe nehme ich an, dass der Schuldner nicht widersprochen hat. Dein Anwalt hätte dich sonst informiert, da eben Klage eingereicht werden müsste und das natürlich Geld kostet, was dein Anwalt von dir erst mal haben möchte.

Allerdings hätte sich dein Anwalt auch bei dir melden sollen, wenn der Titel denn vorliegt… das ist etwas seltsam. Was ist denn die letzte Info, die dein Anwalt dir gegeben hat und wie lange ist das her?

Also du hast dem Anwalt das Mandat entzogen? Was hast du denn da für Unterlagen von ihm bekommen?

Normalerweise hält einen der Anwalt über alles auf dem Laufenden. Bzw. wenn man es selbst macht weiß man auch, wie weit man ist. Also erst verschickt man ja den Mahnbescheid und bekommt vom Amtsgericht die Bestätigung, dass dieser zugestellt wurde (diese Bestätigung hat man spätestens, wenn das Gericht einem den Vollstreckungsbescheid - Vordruck sendet). Auch den Vollstreckungsbescheid muss man versenden - sonst geht das Procedere nicht weiter. Und dann bekommt man eben vom Gericht seinen Titel - normalerweise weiß man also immer genau, bei welchem Punkt des Mahnverfahrens man gerade steht.

Bevor man den Titel nicht hat kann man nicht vollstrecken. So lange ist man quasi auf die Kooperation des Schuldners angewiesen, weil man nichts in der Hand hat. Sobald der Titel jedoch da ist ist es offiziell, dass der Schuldner dem Gläubiger Betrag XY schuldet. Und damit kann man dann vollstrecken.

Bei jemandem, der viele Gläubiger hat ist es immer sinnvoll keine Zeit zu verschwenden. Derjenige, der da zuerst den Titel hat ist auch zuerst dran, wenn es Geld gibt. Die Vollstreckung kann man versuchen, ob es ratsam ist lässt sich aber eigentlich nur sagen, wenn man wirklich weiß, wie viele Leute Geld bekommen, welche Beträge es sind und wie die persönliche Situation des Schuldners aussieht.

Letztlich ist es aber so: Wenn er nichts hat kann man nichts pfänden. Darum würde ich vielleicht erstmal mit meinem Titel glücklich sein, das Geld abschreiben und dann in einigen Jahren noch mal an Pfändung denken.

Informationen über die persönlichen Verhältnisse des Schuldners kannst du dir zB auch von ihm geben lassen. Schreibe seiner Schwester, dass du gerne eine Schufaauskunft möchtest. Dort steht dann drin, wieviele Titel es schon gibt etc. und das bringt dich vielleicht etwas weiter (auch eine EV wäre dort gespeichert).

Natürlich kann der Brief auch nur ein Hinhalteversuch sein. Ich kenne den Schuldner nicht, aber ich glaube es gibt durchaus nicht wenige Leute, die dazu fähig wären, so nur weitere Maßnahmen zu verzögern. Deswegen ist es wirklich wichtig zu wissen, wie weit das Verfahren ist. Also schau am besten noch mal alles durch, was du von deinem Anwalt hast, was steht darauf etc. (wenn denn schon ein Titel da ist müsstest du das auch sehen, da würde Vollstreckungsbescheid drauf stehen - es ist ein Blatt, was etwa die doppelte Breite von DinA4 hat, also schon recht auffällig) und teile es hier mit.

Es ist wirklich erstmal nur wichtig, dass du diesen Titel hast. Wenn du ihn hast kannst du eigentlich erstmal die Füße hochlegen, aber den zu haben ist wirklich wichtig.

Ich würde der Frau also schreiben, dass du gern eine Schufa - Auskunft hättest und wann der Bruder denn aus der JVA kommt bzw. wann sie gedenken, sich zu melden. Das Einfachste ist wirklich, nachzufragen. Ich würde auch gleich dabei schreiben, dass solltest du keine zufriedenstellende Antwort bekommen du die Sache nicht auf sich beruhen lässt. Vielleicht ist das ein kleiner Ansporn für sie :smile:

Ob der Gerichtsvollzieher „echt“ ist kannst du einfach herausfinden indem du beim Amtsgericht des Ortes nachfragst, ob dieser GV denn in deiser Stadt arbeitet bzw. indem du einfach mal die letzte Adresse des Schuldners nimmst und fragst welcher GV (es gibt meist mehrere pro Stadt) für diese Straße zuständig ist.

LG Timi

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Hallo Matilda,

merkwürdig finde ich an der Angelegenheit,das der Gerichtsvollzieher angeblich in der Haftanstalt war…
Mit was bitteschön sollte er den da dem Schuldner zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung drohen??? Mit Haft?? lach der „sitzt“
schon…und zu holen ist da auch nix…alles Staatseigentum…

schon daher merkwürdig…

mfg

Frank

Hallo,

also ich sehe ehrlich gesagt erstmal keine andere Möglichkeit als den Anwalt noch mal zu kontaktieren. Es gibt sicher Mittel und Wege herauszufinden, wie weit das Verfahren ist, aber die sind m. E. schwierig, langwierig und mit zweifelhaftem Erfolg.

Ich kann dich gut verstehen, auch ich kenne den ein oder anderen wo ich mir lieber die Zunge abbeißen würde, als den um etwas zu bitten. Aber letztlich geht es hier um dein Geld (jaja, laut Forumsregel um das Geld dieser natürlich völlig fiktiven Person :wink:.

Ich weiß jetzt nicht, ob es ratsam wäre einen weiteren Mahnbeschied zu erwirken - wenn schon einer läuft nehme ich an, dass du dir damit ein Eigentor schießen würdest (kann dazu jemand mehr sagen? Ich bin auch kein Mahnbescheid - Experte, nur Interessierter :smile:. Es könnte allerdings auch sein, dass du dann einfach in dem Moment draufzahlst - also ein Mahnverfahren läuft, du eröffnest eines für die gleiche Sache, es wird Widerspruch eingelegt und letztlich bleibst du auf den Kosten sitzen… Wenn es dann nur diese 20 € für den Mahnbeischeid wären wär es ja nicht weiter schlimm, aber ich weiß eben nicht, ob du dir dadurch Probleme einhandeln kannst, deswegen möchte cih dir keinesfalls dazu raten.

Ich würde an deiner Stelle wirklich in den sehr sauren Apfel beißen und den Anwalt kontaktieren. Ihn fragen, was genau beantragt wurde und ihn dazu auffordern, dir alle diesbezüglichen Unterlagen zu übergeben. Wenn er nicht mehr dein Anwalt ist hat er die sowieso nicht zu behalten.

Wenn er nicht auf Briefe und Anrufe reagiert würde ich das persönlich klären. Ist vielleicht auch besser, weil du dann die Unterlagen direkt mitnehmen kannst und nicht noch weitere Zeit verschwendest.

Ohne diese Auskunft vom Anwalt, was er getan hat und wann etc. kommt du m. E. nicht weiter. Da wäre eben noch der Schufa - Eintrag, wo dann drin stehen würde, wenn du einen Titel gegen den Schuldner hast, aber letztlich ist das Stück Papier wichtig was du ja nicht hast.

Ich hab es jetzt in Gedanken tausend mal gedreht und gewendet - es läuft immer wieder darauf hinaus in den sauren Apfel zu beißen und mit dem Anwalt zu sprechen. So leid es mir auch tut.

Du hast zwar wie gesagt die Möglichkeit der Schufaauskunft,a ber die bringt dir nichts, wenn du den Titel nicht in den Händen hälst. Du könntest auch einfach mal ganz dumm nachfragen (bei der Schwester) ob denn ein Vollstreckungstitel schon vorliegt - aber da würdest du dich irgendwie lächerlich machen. Wenn der Gläubiger schon nicht weiß, was er hat… :smile:

Wenn dein Anwalt das Mandat schon vor einiger Zeit niedergelegt hat wundert es mich, dass da überhaupt noch etwas weitergelaufen ist. Denn wie gesagt benötigt ein mahnverfahren immer die Aktion des Gläubigers (Mahnbescheid verschicken, Vollstreckungsbescheid verschicken, Gerichtsvollzieher beauftragen etc.), da macht sich niemand selbständig wenn der Gläubiger nicht dazu auffordert…

Es tut mir sehr leid, dass ich dir nicht mehr sagen kann als „Setz dich mit dem Anwalt in Verbindung“. Ich hoffe ja immer noch, dass hier mal jemand antwortet, der mehr Ahnung hat als ich, denn mit meinen paar Mahnbescheiden, die ich bisher gemacht habe kann ich dir hier wirklich nicht mehr weiterhelfen… Es gibt bestimmt irgendwelche Kniffe, die du unternehmen kannst, aber da ich weder Anwalt noch GV o. ä. bin kenne ich sie natürlich nicht. Tut mir leid.

LG Timi

Hallo!

schon…und zu holen ist da auch nix…alles
Staatseigentum…

Echt? Mit Inhaftierung geht das gesamte Vermögen auf den Staat über?

schon daher merkwürdig…

Allerdings. Äußerst merkwürdig!

Hallo,

schon…und zu holen ist da auch nix…alles
Staatseigentum…

Echt? Mit Inhaftierung geht das gesamte Vermögen auf den Staat
über?

Nein, nicht das persönliche Vermögen des Häftlinges…*grinz*…
(zumindest in der Regel…)
Nur mit was Bitteschön soll ihm der Gerichtsvollzieher drohen??
In der Zelle sind in der Regel doch nur
a)Einbauten und Gegenstände der JVA
b)diverse Kleindinge des persönlichen Lebensbedarfes (also
unpfändbar)

Also dem schon in Haft sitzenden Schuldner mit Haft zur Abgabe der EV drohen??..
Der lacht sich doch schief…:smile:
Nach § 63 GVGA hätte der Gvz den Auftrag nämlich zurückgeben müssen…
Außerdem wäre auch nach § 185d GVGA der Termin zur Abgabe der EV in der Haftanstalt unzulässig,da es „Einzelzimmer“ in D ja wohl nicht gibt…:smile:

mfg

Frank