Hallo,
hat ein Versicherungsnehmer bei einem Kfz-Haftpflichtschaden das Recht einen vereidigten Sachverständigen zur Schadens-Begutachtung hinzu zu ziehen oder muss er sich mit dem Schadenschnelldienst der Versicherung des Schädigers zufrieden geben (z.B. um die Kosten, die durch Beauftragung des externen Sachverständigen ausgelöst werden, nicht in die Höhe zu treiben) ?
Und wann würdet ihr eigentlich einen vereidigten Sachverständigen einem Schadenschnellhilfedienst der Schädiger-Versicherung den Vorzug geben ?
Besten Dank und liebe Grüße
jwd