Hallo,
stellt sich die Frage „wieviel später es festgestellt wurde …“
Auch bei gebrauchten Artikeln gibt es eine Gewährleistungspflicht.
(könnten 12 Monate sein)
Man kann z.B auch Produkte mit Defekt verkaufen.
Dieses muß aber dem Käufer klar sein (Kaufvertrag).
Schwierig ist es bei einem Rahmen…
Wenn dieser verbaut und benutzt wurde (MTB)…kann es durchaus sein,
das bei unsachgemäßen/übermäßigen Gebrauch der Rahmen einen Riß
nachträglich erhalten hat.
Wenn es ein sehr teurer Rahmen ist, kann ein Gutachter feststellen
wie alt die Beschädigung ist …Frage: wer trägt die Kosten ???
Hallo Andy,
zunächst mal eine Frage: Ist es ABsicht, daß deine Artikel nicht im Archiv sichtbar sind?
Wenn nein, ändere das bitte, weil man dann nämlich bei einer Antwort Deinen Text nicht mehr sieht.
Seit neuer Lage müssen Händler auch bei gebrauchter Ware eine Gewährleistung geben.
Dabei liegt die Beweispflicht während der ersten 6 Monate nach dem Kauf beim Händler. Das heißt der Händler muss beweisen, daß der festgestellte Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist. Da kann er im aktuellen Fall wohl kaum.
Zunächst einmal solltet ihr euch mit der entsprechenden Gesetzeslage unterm Arm nochmal mit dem Händler unterhalten. Bleibt er stur, hilft wohl nur noch ein Rechtsanwalt. Ob sich das lohnt und euch den Aufwand wert ist kann ich nicht beurteilen.
Liebe Grüße,
MAx
Hallo Max,
zunächst mal eine Frage: Ist es ABsicht, daß deine Artikel
nicht im Archiv sichtbar sind?
Wenn nein, ändere das bitte, weil man dann nämlich bei einer
Antwort Deinen Text nicht mehr sieht.
Nein, keine Absicht, weiß aber nicht, wie ich das nachträglich ändern könnte …
Seit neuer Lage müssen Händler auch bei gebrauchter Ware eine
Gewährleistung geben.
Dabei liegt die Beweispflicht während der ersten 6 Monate nach
dem Kauf beim Händler. Das heißt der Händler muss beweisen,
daß der festgestellte Mangel erst nach dem Kauf entstanden
ist. Da kann er im aktuellen Fall wohl kaum.
Zunächst einmal solltet ihr euch mit der entsprechenden
Gesetzeslage unterm Arm nochmal mit dem Händler unterhalten.
Bleibt er stur, hilft wohl nur noch ein Rechtsanwalt. Ob sich
das lohnt und euch den Aufwand wert ist kann ich nicht
beurteilen.
Hört sich gut an, befürchte aber, dass er sich stur stellen wird. Dann müsste man mit einem Rechtsanwalt drohen… Aber das würde sich nicht lohnen…
Danke.