Hallo Forum,
ab wann ist eine Mahngebühr zulässig? Mal angenommen, man ist im Urlaub und verschwitzt den zweimonatigen Termin der Strom-Vorauszahlung an die Stadtwerke, für den es natürlich keine separate Rechnug gab. Wenn nun nach ganzen sechs Tagen eine Mahnung kommt, ist es dann zulässig, drei Euro Mahngebühr in Rechnung zu stellen? Und wenn man nun den Rechnungsbetrag gezahlt hat, jedoch nicht die Mahngebühr, ist es dann in Ordnung, eine Mahnung über die nicht gezahlte Mahngebühr zu schicken, natürlich wieder zuzüglich drei Euro Mahngebühr?
Viele Grüße
Frank
Weil Sie den Zahlungstermin vorher kannten.
Pech gehabt zahlen.
Jakob
Hallo Forum,
ab wann ist eine Mahngebühr zulässig? Mal angenommen, man ist
im Urlaub und verschwitzt den zweimonatigen Termin der
Strom-Vorauszahlung an die Stadtwerke, für den es natürlich
keine separate Rechnug gab. Wenn nun nach ganzen sechs Tagen
eine Mahnung kommt, ist es dann zulässig, drei Euro Mahngebühr
in Rechnung zu stellen? Und wenn man nun den Rechnungsbetrag
gezahlt hat, jedoch nicht die Mahngebühr, ist es dann in
Ordnung, eine Mahnung über die nicht gezahlte Mahngebühr zu
schicken, natürlich wieder zuzüglich drei Euro Mahngebühr?
Nein dann kommt das Mahnverfahren 18Euro Kosten ist, glaube ich das Minimum an Kosten. Also vermeiden.
Viele Grüße
Frank
„… in zahlreichen Verträgen ist vereinbart, dass für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Fehlt eine derartige Regelung, ist die Erhebung einer Gebühr umstritten.“
Du must also in deinen Vertrag mit den Stadtwerken und in die AGBs schaun.
In der Regel gibt es aber einen Mindestbetrag, ab den erst angemahnt werden kann.
Höhe der Mahngebür: 3.- € ist happig.
Zwei Fälle von mir:
Mahnung von der Stadtverwaltung wegen nichtbezahlter Mülltonne. Rechnung wurde ohne Mahngebühr beglichen. Es ist nie etwas gekommen.
Mahnung vom Finanzmt wegen zu spät gezahlter Grundsteuer: Da habe ich lieber nicht gefragt und gezahlt.
Mathias