Gästebuch Terror. Kann ich wen anzeigen?!?

Hi, ich habe ein Gästebuch, auf http://beam.to/juz Das könnt ihr euch gerne alle mal angucken. Jedenfalls schreibt mir da immer jemand Drohungen rein. Nun meine Frage: Kann ich irgendwie rausfinden, wer das ist? Ich hätte da schon so einen Verdacht, aber als Namen gibt er halt immer irgendwas fiktives an, so wie: Fic*er oder ich kill dich und so weiter.
Geht das irgendwie über die IP?
Wie stehen meine Chancen, dass eine Anzeige da nicht nur so im Winde verweht wird? Ich glaub nämlich nicht, das unsere Dorf-Polizisten sich mit dem Internet auskennen.
Hab ich da überhaupt ne rechtliche Grundlage?

Bitte helft mir. Denn irgendwie war das Guestbook ja für nette Widmungen oder „Konstruktive Kritik“!!! (!) gedacht.

yours Zero

  • Wie man den „Schreiber“ herausfindet, weiß ich nicht.

  • Eine Strafanzeige bringt nicht viel. Eine bloße Drohung (übrigens egal, wie sie übermittelt wird) ist nur strafbar, wenn mit einem Verbrechen gedroht wird, § 241 StGB, und auch dann gibt es maximal ein Jahr. Aber vielleicht droht der Schreiber nicht nur?
    Ins Internet schreiben: „Ich bringe Dich um“ ist § 241 StGB. Aber zu schreiben: „Gib mir 100 Mark, oder hau Dir eine runter“, das ist versuchte räuberische Erpressung, § 253 III StGB, und dafür kann man ganz was anderes eingeschenkt bekommen (bis 5 Jahre).
    Wenn also neben der Drohung noch etwas verlangt wird, dann „lohnt“ sich die Anzeige.

  • Am härtesten schlagen immer die zivilrechtlichen Abwehrmittel zu. Abwehranspruch gegen Drohungen aus §§ 823 I, 1004 BGB analog wird durch Einstweilige Verfügung, §§ 935 ZPO durchgesetzt. Die Sanktion bemißt sich nach § 890 ZPO, d.h. 500.000,- DM Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Haft.

Django.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, kannst du vielleicht mal unter http://beam.to/juz
im Gästebuch (findest du unter „CONTACT“) reinschauen, und mir deine Meinung schreiben?
Das ist immer der Typ der unter „ICQ“, „Zu teuer sagt Flo“ einträgt.

Yours Zero