Anspruch auf Gewinn aus Preisrätsel

Hallo liebe Wissenden !

Folgendes Beispiel:

Unternehmen A veranstaltet ein Preissauschreiben.

Man kriegt per email eine Info, das man gewonnen hat.
Sagen wir mal ein Promotion Paket (200,-) von einem Künstler namens X.

Nur man erhält den Gewinn nicht.

Und um es zu erschweren:
Unternehmen A behauptet nach Anfrage, das man es unversichert
als Päckchen verschickt hat, daher könne man auch keinen Abliefernachweis senden.

Gibt es irgendwelche Rechtsansprüche ?

Bin auf eure Antworten gespannt…
Christian

„Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“, so steht es fast immer drunter.
Mir ist kein Fall bekannt, wo erfolgreich ein Gewinn eingeklagt wurde.

Torx

Mir ist kein Fall bekannt, wo erfolgreich ein Gewinn
eingeklagt wurde.

Hi Torx,

dann ist das hier der erste:

http://www.ra-kotz.de/gewinnzusage6.htm

Grüße
Michael

O.K.
Aber dazu ist das Forum ja da. Da kann ich auch dazu lernen, weil ich bisher anderer Auffassung war.

Torx