Hallo liebe Wissenden !
Folgendes Beispiel:
Unternehmen A veranstaltet ein Preissauschreiben.
Man kriegt per email eine Info, das man gewonnen hat.
Sagen wir mal ein Promotion Paket (200,-) von einem Künstler namens X.
Nur man erhält den Gewinn nicht.
Und um es zu erschweren:
Unternehmen A behauptet nach Anfrage, das man es unversichert
als Päckchen verschickt hat, daher könne man auch keinen Abliefernachweis senden.
Gibt es irgendwelche Rechtsansprüche ?
Bin auf eure Antworten gespannt…
Christian