Nicht (per Post)angekommener Artikel

Und noch eine Frage :

Angenommen ich hätte bei e-Bay eine Brille ersteigert und bezahlt (leider unversichert).
Wenn der Verkäufer nun ausser einer Quittung für 4 Euro Briefmarken keine andere Quittung hat, ist das in ordnung?
Ich meine im prinzip könnte ich ja in e-Bay Sachen verkaufen und falls diese einen unversicherten Versand bekommen einfach Briefmarken holen und das Päckchen nicht verschicken.

Gruss, Lee

Hallo.

Angenommen ich hätte bei e-Bay eine Brille ersteigert und
bezahlt (leider unversichert).
Wenn der Verkäufer nun ausser einer Quittung für 4 Euro
Briefmarken keine andere Quittung hat, ist das in ordnung?

Es ist bei ebay allgemein üblich, dem Verkäufer zu vertrauen. Als Hilfe dafür gibt’s ja auch die Bewertungsfunktion.
Und es kann durchaus vorkommen, daß Postsendungen verlorengehen oder verspätet zugestellt werden. Ich weiß von einer Postagentur, da haben sich deren Betreiber und der Paketabholer wenig um Formalitäten gekümmert. Also alle Pakete als „mitgenommen“ abgehakt - leider war ein’s davon unter die Ladentheke gerutscht. Also theoretisch ausgeliefert, aber praktisch… :smile:

Ich meine im prinzip könnte ich ja in e-Bay Sachen verkaufen
und falls diese einen unversicherten Versand bekommen einfach
Briefmarken holen und das Päckchen nicht verschicken.

Sicher. Wenn überhaupt noch jemand bei jemandem kauft, der am laufenden Band negative Bewertungen kriegt.
Und wenn derjenige die Briefmarken anderweitig verwenden kann :smile:

Gruß

Michael

Ist es ein gewerblicher Verkäufer haftet er, egal ob versichert oder unversicherte Sendung.
Ist es ein privater Verkäufer, hast du pech gehabt. Die Quittung für die Briefmarke ist so viel wert wie…

Torx

Angenommen ich hätte bei e-Bay eine Brille ersteigert und
bezahlt (leider unversichert).
Wenn der Verkäufer nun ausser einer Quittung für 4 Euro
Briefmarken keine andere Quittung hat, ist das in ordnung?

Hi,
was für einen Nachweis sollte er denn sonst noch haben, bei unversichertem Versand?

Ich meine im prinzip könnte ich ja in e-Bay Sachen verkaufen
und falls diese einen unversicherten Versand bekommen einfach
Briefmarken holen und das Päckchen nicht verschicken.

Sicher, und deshalb sollte man, wenn man dem Verkäufer nicht vertraut oder die Ware teuer ist, versicherten Versand wählen. Bei der Post kommt leider immer wieder mal was weg. Dafür kann der Verkäufer nichts. Wenn er bisher (fast) nur positive Bewertungen hat, sollte man davon ausgehen, dass die Ware wirklich auf dem Postweg verloren gegangen ist.

Ich schreibe immer in meine Auktionen rein, dass bei unversichertem Versand das Versandrisiko beim Käufer liegt und dass er gerne auch versicherten Versand haben kann, wenn er die Mehrkosten bezahlt. Wenn dann jemand 2,- EUR Versandkosten sparen will und sich hinterher beschwert, dass die Ware nicht angekommen ist - was bei mir zum Glück noch nie vorkam - dann ist er m.E. selbst schuld.

Gruß
Nelly

Hallo,
nur mal kurz zum genaueren Verständnis eine Frage. Die Haftungsunterschiede bei gewerblichen und privaten Händlern sind mir auch klar. Ist aber nicht unabhängig davon ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande gekommen? Jeder Partei für sich, müsste doch nun verpflichtet sein die Vertragserfüllung nachzuweisen. Die Quittung über eine entsprechende Anzahl an Briefmarken alleine dürfte doch wohl noch keinen ausreichenden Nachweis darstellen. Oder sehe ich das falsch? Ist also in diesem geschilderten fiktiven Fall der private Verkäufer nicht auch zur Rücküberweisung des Geldes verpflichtet?

mit besten grüßen Steffen

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