Hallo zusammen
Wenn jemand auf einer öffentlichen Veranstaltung von den Besuchern Bilder mit einer Digitalkamera macht und diese dann auf eine Internetsiete stellt, können einzelne Personen denjenigen anzeigen, der die Bilder gemacht hat? Oder sonst jemand verantwortlich machen?
Gruß Björn
so viel ich weis ist es nur verboten andere personen heimlich in ihrer privaten umgebung zu fotographieren und diese fotos zu veröffentlichen (vor noch nicht so langer zeit war nur die veröffentlichung sogenannter „spanner-fotos“ gesetzwidrig, das anfertigen selber nicht).
bei einer öffentlichen veranstaltung muss jeder besucher damit rechnen, dass z.B. presse anwesend ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Einer der seltenen Fälle, in denen die einfache Lektüre des Gesetztestextes reicht:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/__…