wenn ein amerikanischer Ehemann mit einer Kroatin in Deutschland ein Kind geboren haben (10Monate)und die Ehe scheitert.
Hat die Mutter tatsächlich das Recht mit dem Kind nach Kroatien zu ziehen und der amerikanischer vater hat KEIN Recht mitzureden, weil Beide keine deutschen sind???
Als leiblicher Vater kann der Amerikaner ein Besuchsrecht bei seinem Kind erreichen. Ob das Kind in Kroatien oder Deutschland wohnt ist dabei egal. U.a. muss die Rechtssprechung des aktuellen Heimatlands der Mutter (als Betreuerin des Kinds) beachtet werden.