Hallo,
mein Mann und ich haben uns letzthin gefragt, wo wir unsere (Klein)Kinder gerne hätten, wenn uns beiden was passieren würde. Aus Gesundheits- und Altersgründen würden wir bestimmte Freunde den Großeltern vorziehen (sonst hätten die Kinder den Stress doppelt, wenn auch noch die Ersatzeltern wegsterben…)
Ist irgendwie makaber, aber doch notwendig sich darüber Gedanken zu machen meinen wir.
Wie sieht die Rechtslage aus? Können wir für unseren Todesfall Pflegeeltern bestimmen, oder haben die Großeltern trotzdem ein Vorrecht?
Danke,
Ihr könnt es im Testament bestimmen. Die letztendliche Entscheidung trifft allerdings das Vormundschaftsgericht. Dieses richtet sich aber normalerweise nach dem Wunsch der Eltern, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Die Großeltern bekommen die Kinder meistens nicht, wenn sie schon zu alt sind, selbst wenn sie die Kinder wollen. Aber wie gesagt, die letzte Entscheidung trifft das Vormundschaftsgericht. Übrigens könnt ihr auch Leute im Testament konkret ausschließen, damit eure Kinder da auf keinen Fall hinkommen.
Gruß,
Delia
P.S. Ich finde es übrigens nicht makaber, sondern sehr verantwortungsbewusst von euch
Nachtrag
Da fällt mir noch was ein: ihr solltet den potentiellen Pflegeeltern eurer Kinder eine Kopie des Testaments geben, damit es im Falle des Falles schnell geht, dass die Kinder dorthin kommen, da man ja nicht weiß, wie schnell das Testament eröffnet wird.
vielen Dank für deine Antworten,
da bleiben ja eigentlich keine Fragen mehr offen !
Viele Grüße,
WICHTIG! Ich denke zur Zeit auch über die Abfassung eines Testamentes nach. Was ich dabei gelernt habe:
Lasst es beim Notar oder beim Anwalt machen!
Viele privat verfassten Testamente sind aufgrund von falschen Formulierungen ungültig oder anfechtbar! Es kostet zwar etwas Geld, aber es lohnt sich!!!