Wir haben mit der Opel Bank einen Leasingvertrag abgeschlossen, der jetzt ausläuft. Bei Abschluss des Vertrages haben wir mit Absicht eine hohe monatliche Leasingrate gewählt und einen geringen Restwert angesetzt. Nachdem wir nun der Opel Bank einen Käufer vorgestellt haben, antwortet diese mit dem Hinweis auf einen Rücknahmevertrag mit dem Händler, von dem wir nichts gewusst haben und auch unserer Absicht bei Vertragsabschluss widersprach. Das Ziel ist uns klar. Da nämlich der jetzige Wert des Fahrzeuges weitaus höher ist als der kalkulierte Restwert macht der Händler Profit. Ist diese interne Verfilzung zulässig und gibt es darüber Grundsatzurteile?
Vielen Dank im voraus