Leasingfahrzeug - Rückgabe an Händler

Wir haben mit der Opel Bank einen Leasingvertrag abgeschlossen, der jetzt ausläuft. Bei Abschluss des Vertrages haben wir mit Absicht eine hohe monatliche Leasingrate gewählt und einen geringen Restwert angesetzt. Nachdem wir nun der Opel Bank einen Käufer vorgestellt haben, antwortet diese mit dem Hinweis auf einen Rücknahmevertrag mit dem Händler, von dem wir nichts gewusst haben und auch unserer Absicht bei Vertragsabschluss widersprach. Das Ziel ist uns klar. Da nämlich der jetzige Wert des Fahrzeuges weitaus höher ist als der kalkulierte Restwert macht der Händler Profit. Ist diese interne Verfilzung zulässig und gibt es darüber Grundsatzurteile?

Vielen Dank im voraus

Hallo!

Diese (imho) kriminellen Methoden sind schon bekannt! Frag am Besten beim ADAC nach, dort kämpft man schon gegen dies an!

Es gibt auch diverse Organisationen, die dies tun!

Ich kann Dir leider keine Adressen nennen, aber habe schon öfters davon gehört und du bist auf jeden Fall net alleine!

Gruß

Bernd