Hi!!
Person A sagt dass man Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens getrost zerreissen darf und wenn dann in 3 Monaten kein erneuter Bescheid gekommen ist, die Sache „Verjährt“ ist. Stimmt das?
Danke schon im Voraus!
Mfg Mark
Hi!!
Person A sagt dass man Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens getrost zerreissen darf und wenn dann in 3 Monaten kein erneuter Bescheid gekommen ist, die Sache „Verjährt“ ist. Stimmt das?
Danke schon im Voraus!
Mfg Mark
Hi,
nach 6 Monaten bekommt man sogar den Betrag von der Bussgeldstelle per Postanweisung ausbezahlt.
nicki
Hi
wenn es sich bei dem „Strafzettel“ um eine Verwarnung handelt und du gerne 25,60 EUR Gebühren und Auslagen für den Bußgeldbescheid (zustätzlich) zahlen möchtest, kannst du das gerne tun.
Gruß
HaWeThie