Spendenquittung ausstellen?

Von: , Frage gestellt am Sa, 20. Nov 2004
Wer darf denn eine Spendenquittung ausstellen?

Konkret: darf ein nicht eingetragener
Verein eine Spendenquittung ausstellen,
falls die Spende gemeinnützig verwendet
werden soll?



Gruss, Marco

1 Antworten zu dieser Frage

  1. nach 51 Minuten 0 hilfreich
    Re: Spendenquittung ausstellen?
    Hallo erstmal,

    quittieren darfst Du schon, alleine es nützt nichts. D.h. der Spender wird die Quittung dem Finanzamt vorlegen und dieses wird dann mitteilen, dass es mit einem Steuerabzug nichts wird, weil die ausstellende Institution eben nicht als gemeinnützig nach § 56 ff AO anerkannt ist.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
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