AGB und Kündigungsfrist bei der T-Com

Hallo,
angenommen jemand hat im November 2001 einen ISDN XXL Sunday Vertrag mit der Telekom abgeschlossen und möchte diesen jetzt kündigen.

In der FAQ[1] der T-Com heißt es

„Wenn Sie Ihren Anschluss bei T-Com komplett kündigen möchten, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des genutzten Dienstes und oder Paketes maßgeblich. In diesem Fall sehen Sie bitte die AGB unter www.t-com.de/agb ein.“

Kann der Kunde jetzt davon ausgehen, dass die AGB gelten, die unter dem angegeben Link zu finden sind oder muss er sich an die AGB halten, die beim Abschluss des Vertrages galten?

Das hätte nämlich ein werktägliches und nicht mehr ein halbjährliches Kündigungsrecht zur Folge, was unser imaginärer Kunde gerne ausnutzen würde.

Danke und Gruß
Cornel

1: http://www.t-com.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/PK…

Hallo Cornel,

Kann der Kunde jetzt davon ausgehen, dass die AGB gelten, die
unter dem angegeben Link zu finden sind oder muss er sich an
die AGB halten, die beim Abschluss des Vertrages galten?

hat der Kunde innerhalb von 6 Wochen keinen Widerspruch bei der T-Com hinsichtlich der veränderten AGBs erhoben, dann gilt leider die neue Regelung. Unter dem nachfolgenden link kannst Du im Kapitel 7.2 den genauen Wortlaut nachlesen:

http://www.telekom.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,1…

Viele Grüße
Eve*

hat der Kunde innerhalb von 6 Wochen keinen Widerspruch bei
der T-Com hinsichtlich der veränderten AGBs erhoben, dann gilt

… und was ist, wenn der Kunde behauptet, keine Kenntnis von den neuen AGB´s zu haben? Oder wenn er den neuen AGB´s nicht zugestimmt hat? Das würde ja bedeuten, dass ein Vertragspartner einseitig Änderungen am Vertrag vornehmen kann und der andere, wenn er versäumt dem zu wiedersprechen, automatisch einen neuen „Vertrag“ aufgedrückt bekommt. Ist das so zu werten?

Torx

Hallo Torx,

… und was ist, wenn der Kunde behauptet, keine Kenntnis von
den neuen AGB´s zu haben? Oder wenn er den neuen AGB´s nicht
zugestimmt hat? Das würde ja bedeuten, dass ein
Vertragspartner einseitig Änderungen am Vertrag vornehmen kann
und der andere, wenn er versäumt dem zu wiedersprechen,
automatisch einen neuen „Vertrag“ aufgedrückt bekommt. Ist das
so zu werten?

bevor Du mir diese Frage stellst, empfehle ich Dir, Dir den Punkt 7.2 durchzulesen - dort wird das sehr genau beschrieben. Andererseits finden sich diese Regelungen nicht nur bei der T-Com sondern bei Versicherungen, Krankenkassen, etc. Wie ein solches Vorgehen zu werten ist, kann im Streitfall sicher nur ein Richter entscheiden.

Gruß
Eve*