Hallo ihr Experten, eine ziemlich brennende Frage hätte ich…
Die Situation: angenommen, eine Mutter lebte bislang von der Sozialhilfe. Zusätzlich dazu stand ihr per Urteil eine Unterhaltsverpflichtung zu. Der leibliche Vater, ein Polizist, zahlt aber nicht. Aus diesem Grund hat die Besoldungsstelle des Vaters direkt den Unterhalt eingezogen und dem Sozialamt überwiesen.
Weiter angenommen, die Mutter steigt nun aus der Sozialhilfe aus. Die Frage also: wie macht man den Unterhaltsanspruch als Privatperson am besten geltend? Es ist nämlich weiter nicht davon auszugehen, dass der Vater freiwillig zahlt.
Wäre toll, wenn sich damit jemand auskennen würde.
Viele Grüße,
Frank.
Hallo !
Er zahlt für das Kind?
Dann hat doch die finanzielle Lage der Mutter überhaupt nichts damit zu tun!
Eine Nichte von mir bekommt das Geld ebenfalls über das Sozialamt, obwohl sie voll arbeitet.
Bei einem Polizeibeamten besteht kaum der Verdacht, dass er nicht für sein Kind zahlt. Nicht, weil er so besorgt um sein Kind ist, sondern weil es Strafen nach sich zieht für einen Nichtzahler. Der Polizeibeamter ist.
mfgConrad
Noch etwas :
Sollte wirklich nichts laufen, muß die Mutter sich über einen Rechtsanwalt einen Titel beim Amtsgericht besorgen.
Normal läßt ein Beamter es aber so weit nicht kommen!
mfgConrad
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Hi
das Jugendamt hat da auch noch ein paar Worte mitzureden
HH
Hallo Frank,
ich würde dem Polizisten mal nahe bringen, dass sich eine Ermittlung nach §170 StGB (Verletzung der Unterhaltspflicht)und ein eventuell damit verbundenes Urteil nicht gerade positiv auf seine Karriere auswirkt.
Wahrscheinlich meinte Conrad dies als er meinte, dass ein Polizist wohl eher seinen Verpflichtungen nachkommen würde.
Gruß Ivo
Hallo,
erstmal danke für die Reaktionen. Einen Titel haben sogar schon vorliegen. Also DIESER Beamte hat es so weit kommen lassen. Nur er müsste vollstreckt werden. Und DAS läuft über das Sozialamt. Ein weiteres Problem ist: im Moment läuft bei ihm ein Insolvenzverfahren. Und aus dem Grund ist wohl schwer an das Geld zu kommen. Was ich schwer nachvollziehen kann, da doch eigentlich der Unterhalt nicht Bestandteil der Konkursmasse ist…
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