'Nebst Zinsen' oder so

Manchmal schaue ich mir „Streit um drei“ an und da wird u.U. jemand zur Zahlung einer Summe verurteilt mit dem Zusatz „nebst Zinsen seit der Klageerhebung“ (oder so ähnlich). Was genau heißt das? Welcher Zinssatz wird da angenommen und wer berechnet das?

Danke!

Gerd

Du kannst schwere Fragen stellen …
„Zinsen ab Rechtshängigkeit“ gibt es gemäß § 291 Satz 1 BGB. ((Rechtshängigkeit tritt mit Zustellung der Klage an den Beklagten ein; §§ schenke ich mir, sonst blickst Du gar nicht mehr durch))
Wegen der Zinshöhe verweist § 291 S. 2 BGB auf § 288 Abs. 1 BGB.
Dort stand bis 1.5.2000 schlicht und ergreifend: 4%.
Seit dem 1.5.2000 sind es „fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes v. 9.6.1998“.
Im Diskontsatz-Überleitungsgesetz steht aber keine Zinshöhe, sondern nur eine Verordnungsermächtigung.
Eine „Basiszinssatz-Bezugsgrößenverordnung“ vom 10.2.1999 sagt: „Als Bezugsgröße für den Basiszinssatz nach dem DÜG wird der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) bestimmt“.
Und auf der Suche nach der Höhe dieses „LRG-Satzes“ bin ich abgestorben …

Django

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