nach vergeblichem Pfändungsversuch bei einem amtsbekannten Schuldner soll Betrugsanzeige gestellt werden. Wo (Wohnsitz des Schuldners ?) und wie (Staatsanwaltschaft am Wohnort des Schuldners oder des Gläubigers, Polizei?).
Spielt überhaupt keine Rolle. Du musst dich weder um den Wohnsitz, noch die Behörde kümmern: Du kannst sowohl Anzeige bei der Polizei in Hamburg, als auch bei der Staataanwaltschaft in München erstatten.
Ich schlage dir die Polizei Köln vor, denn dort geht das online. Und dann wird es an die zuständige Behörde weitergeleitet.
verstehe ich das richtig : der Schuldner, bei dem fruchtlos gepfändet wurde, soll wegen Betruges angezeigt werden ?
Wenn ja : warum ? Es ist nicht strafbar, kein Geld zu haben. Der Gläubiger hat eine Forderung, einen vollstreckbaren Titel, und bei fruchtloser Pfändung das Nachsehen.
Es kann ja sein, dass der Schuldner sich ausserdem eines Betruges schuldig gemacht hat, aber das hat mit der Pfändung nichts zu tun. Eine Straftat, die er begehen könnte, ist, seine Vermögensgegenstände vor dem Gerichtsvollzieher zu verstecken (288, 289 StGB)
Wenn jemand Waren oder Leistungen bestellt, ohne das Geld dafür zu haben, sehe ich das schon als Betrug an. Allerdings: ich bin Elektroing. und in Rechtsangelegenheiten nicht bewandert.
nun mal schön langsam mit die Pferde…
Nur weil beim Schuldner nichts zu pfänden war,heisst das noch lange nicht,das er ein Betrüger ist…
Erstens sehen die Pfändungsvorschriften ja je nach Haushaltsgröße
unterschiedliche Freigrenzen vor…
Zweitens kann sich ja die Situation zwischen der Bestellung und der
jetzt durchgeführten (Erfolglosen) Pfändung drastisch geändert haben.
Eine Betrugsanzeige kann sich nämlich auch ganz schnell als „versuchte
Nötigung und Erpressung“ (des Schuldners) durch dich herausstellen…
So etwas solltest Du auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung unternehmen,ansonsten könnte es dich noc mehr Geld kostens,als das
was dir bis jetzt „fehlt“…
da hast Du schon Recht, natürlich ist es Betrug (genauer : Warenbetrug, das ist ein anderer Paragraf), etwas zu bestellen und von vorn herein nicht die Absicht zu haben, es zu bezahlen. Der Nachweis der vorsätzlichen Handlung ist aber schwierig.
Ich hatte die Anfrage so verstanden, als würde es sich nur auf die Pfändung beziehen.