ich interessiere mich für den unterschied zwischen der „ag & co.“ und der „ag & co. kg“. handelt es sich bei beidem um eine kg deren vollhafter eine ag ist und der unterschied nur in der firmierung liegt, oder sind dies zwei völlig unterschiedliche rechtsformen?
ich interessiere mich für den :unterschied zwischen der „ag :& co.“ und der „ag & co. kg“. :handelt es sich bei beidem um :eine kg deren vollhafter eine :ag ist und der unterschied :nur in der firmierung :liegt…
So isses. Genau analog der GmbH & Co. bzw GmbH & Co. KG. Sowohl die GmbH & Co. KG als auch die AG & Co. KG sind Kommanditgesellschaften. Komplementär ist in beiden Fällen eine beschränkt haftende juristische Person, deren Gesellschafter zugleich Kommanditisten der KG sind.
ich interessiere mich für den :unterschied zwischen der „ag :& co.“ und der „ag & co. kg“. :handelt es sich bei beidem um :eine kg deren vollhafter eine :ag ist und der unterschied :nur in der firmierung :liegt…
So isses. Genau analog der GmbH & Co. bzw GmbH & Co. KG.
eine AG & Co. kann auch eine oHG sein.
Sowohl die GmbH & Co. KG als auch die AG & Co. KG sind
Kommanditgesellschaften. Komplementär ist in beiden Fällen
eine beschränkt haftende juristische Person, deren
Gesellschafter zugleich Kommanditisten der KG sind.
Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Gesellschafter der Kapitalgesellschaft und der KG/oHG müssen nicht identisch sein bzw. sind es auch recht häufig nicht. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn es sich um eine Familiengesellschaft handelt. Bei den Eigentümern der Kapitalgesellschaft handelt es sich bspw. gern mal um eine Erbengemeinschaft, während die Kommanditisten die Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft sind.
Bei der typischen Einmann-GmbH & Co. KG ist es allerdings so, wie Du schriebst.
Ja, hätte ich auch selbst drauf kommen können/müssen. Hach… bin ja nur Wiwi-Student und darf mir Lücken leisten. Du glaubst gar nicht, wie schön das ist…
… AG & Co. KG … deren
Gesellschafter zugleich ::Kommanditisten der KG sind.
Die Gesellschafter der
Kapitalgesellschaft und der :KG/oHG müssen nicht identisch :sein
Da hab ich geschlampt. Es hätte heißen müssen: „… deren Gesellschafter zugleich Kommanditisten der KG sind sein können.“
Gruß
Wolfgang
PS: Die Abwesenheit von Schmerzrezeptoren bei wirbellosen Tieren erlaubt keinen Rückschluß auf Schmerz-/Empfindungslosigkeit. Bei Insekten gibts Anhaltspunkte, aber noch keinen Beweis für Schmerzempfinden. Beim Oktopus scheint es den Beweis des Schmerzempfindens zu geben. Ich fand einen ernstzunehmenden Aufsatz, der allerdings nur kurz auf wirbellose Tiere eingeht (http://www.univie.ac.at/zoologie/theo/Tierschutz.pdf) sowie Literaturhinweise. Für tiefere Recherche fehlte mir bisher die Zeit.