Was tun bei Klage?

Hallo, Guten Tag!

Jemand bekommt eine ungerechtfertigte Zahlungsaufforderung (aus der Sicht des Beklagten) von einem Rechtsanwalt geschickt. Wie sollte sich der Beklagte verhalten? Er will das nicht hinnehmen, der er sich im Recht wähnt.
Kann er selbst eine Stellungsnahme an den Rechtsanwalt schreiben? Oder muss er auch einen Anwalt einschalten(den er gar nicht bezahlen könnte.)?
Wie sind die Aussichten, persönlich gegen einen Anwalt zu kämpfen?

PS: nicht der Rechtsanwalt will das Geld, sondern sein Mandant.

mit besten Grüßen

Sulamith

Moien,

du musst an sich gar nichts tun, denn der anwalt kann schreiben was er will. Es wäre auch nicht ratsam selbst zu antworten, denn ein unbedachtes wort kann gegen dich verwandt werden - selbst wenn du im Recht bist!

Da die Gegenseite einen Anwalt eingeschaltet hat ist die Lage vermutlich nicht so eindeutig wie du meinst. Vielleicht schilderst du ja mal den Sachverhalt.

Ansonsten liegt es an dir, ob du jetzt direkt einen Anwalt einschaltest oder einfach wartest was passiert.

Wenn du dir sicher bist würde ich einen Zweizeiler an den Anwalt aufsetzen indem du nur kurz mitteilst, daß die Zahlungsaufforderung unberechtigt ist. Sollte dann wirklich Klage eingereicht werden gehst du halt zum Anwalt. Wenn du gewinnst musst du den ja nicht bezahlen…

Gruß
Bernd

Hallo Sulamith,

wenn der Sachverhalt zur Frage „Forderung berechtigt oder nicht“ ein sehr einfacher, eindeutiger ist, dann kann man gut erstmal dem Rat von Ray folgen und selbst ein kurzes, möglichst einfaches Statement abgeben.

Ist die Sache allerdings etwas komplexer, kann das nach hinten losgehen, wenn man unwissentlich die Darstellung gegen sich selbst richtet. In diesem Fall wäre es besser, entweder jemanden konkret zu fragen, der sich damit auskennt, oder gar nicht zu reagieren oder in dem Schreiben ausschließlich mitzuteilen, dass die Forderung bestritten wird.

Man muss einfach wissen, auf welche Frage es im konkreten Fall für die Beurteilung der Berechtigung der Forderung wirklich ankommt. Als Laie vermutet man die u.U. an der falschen Stelle.

Vielleicht kannst Du ja noch posten, um was es konkret geht, dann kann man mehr sagen.

Grüße
Sebastian

P.S.: Als Beispiel für eine ungünstige Darstellung aus Unkenntnis des Hintergrundes fällt mir im Moment nur der populäre Fall ein, dass man seiner Privathaftpflichtversichrung gegenüber in der Schadensmeldung beteuert, dass man die Vase aus Versehen runtergeworfen habe und eigentlich gar nichts dafür könne, sie habe ja schließlich sehr ungünstig gestanden … und die Versicherung zahlt nicht oder nicht 100%, weil der Geschädigte den Schaden selbst mit verschuldet hat und/oder den Versicherungsnehmer nur bedingt eine Schuld trifft, er also nicht zu 100% haftet. Hätte man geschrieben, dass man halt unvorsichtig war und hätte man seine eigene Dusseligkeit betont (ohne das zu übertreiben und eine grobe Fahrlässigkeit daraus zu machen), wäre eine 100%ige Haftung begründet und die Versicherung zahlt. Der Reflex, sein eigenes Verschulden als möglichst gering darzustellen, ist bei der Anhörung als Beschuldigter im Strafverfahren sicher sinnvoll, hier allerdings gerade nicht, und so etwas muss man wissen.

Hallo,

die Angelegenheit ist nicht ganz so leicht zu klären, weil du nichts darüber erzählst, worum es eigentlich geht. Im Grunde ist es natürlich nicht aussichtlos, als Laie mit einem Anwalt zu streiten. Der Anwalt ist ja kein Goliath, während du als Laie nur ein David bist. Er hat auch keine hoheitlichen Befugnisse oder dergleichen, er kann dir nicht einfach so, nur weil er seinen Mandanten im Recht wähnt, einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken.

Von einer Klage schreibst du auch nur in der Überschrift, offensichtlich ist es dazu noch gar nicht gekommen. Wenn es sich um eine kleine Angelegenheit handelt, würde die Sache vor dem Amtsgericht landen; du brauchst dort nicht mal einen Anwalt. Und du brauchst da auch keine großen juristischen Kenntnisse, der Richter weiß selbst, wie die §§ funktionieren.

Wenn du dir selbst einen Anwalt nehmen willst, bedenke, dass den, wenn du vor Gericht siegst, sowieso die Gegenseite bezahlen muss. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn du dir keinen leisten kannst (ich glaube, dazu musst du dich beim Amtsgericht erkundigen). Das heißt, der Staat gibt dir Geld, damit du den Anwalt bezahlen kannst.

Levay

Hallo!
Falls schon eine Klage zugestellt wurde, ist es wichtig, die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft (2 Wochen) einzuhalten, da ansonsten ein Versäumnisurteil ergeht, das (falls kein Einspruch eingelegt wird) rechtskräftig wird. Dann kann der Anspruch so unberechtigt sein wie er will - der Gläubiger kann ihn trotzdem durchsetzen.
Bei zugestellten Klagen also immer reagieren. Vorher ist es egal, allerdings kann es auch vorgerichtlich sinnvoll sein, über den Anspruch zu reden, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Gruß