Gerichtliches Mahnverfahren - wie läuft das ab?

Wenn die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beantragt, die Rechnung vom Gericht dafür eingegangen und bezahlt wurde - wie geht das weiter?
Bekommt man eine Bestätigung vom Gericht darüber, dass der Schuldner angeschrieben wurde?
Was passiert dann?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß,
Salzmann

Hallo!

Wenn die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
beantragt, die Rechnung vom Gericht dafür eingegangen und
bezahlt wurde - wie geht das weiter?
Bekommt man eine Bestätigung vom Gericht darüber, dass der
Schuldner angeschrieben wurde?

Ja, ob und wann zugestellt wurde, bekommt man mitgeteilt.

Was passiert dann?

Kommt darauf an. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht es, falls beantragt, ins streitige Verfahren über. Sonst wird der Antrag auf den Vollstreckungsbescheid gestellt.

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß,
Salzmann

Hallo,

danke erst einmal für die Antwort!

Kommt darauf an. Legt der Schuldner Widerspruch ein, geht es,
falls beantragt, ins streitige Verfahren über. Sonst wird der
Antrag auf den Vollstreckungsbescheid gestellt.

Der Antrag wird dann automatisch vom Gericht gestellt?
Oder muss der Gläubiger das (nach welcher Frist?) tun?

Gruß,
Salzmann

Der Antrag wird dann automatisch vom Gericht gestellt?

Natürlich nicht - warum sollte es? Der Gläubiger stellt den Antrag nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist. Das bekommt man aber alles schön vom Mahngericht erklärt, und das Formular kriegt man auch.

Die Vorschriften über das Mahnverfahren sind hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/BJNR0053…

Im übrigen sind auch Rechtsanwaltskosten im Mahnverfahren voll erstattungsfähig…

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Danke für die wertvolle Information! (owT)

-)

Hallo Salzmann,
meine Erfahrungen sind sehr kostspielig in dieser Hinsicht:
ich habe ein Mahnverfahren und anschließendes Vollstreckungsverfahren gegen einen Internetversender seit nun fast einem Jahr laufen. Mein Pech ist, dass der Verkäufer inzwischen Insolvenz angemeldet hat und ich mein Geld, dass ich per Vorkasse bezahlt habe, wohl nie zurückbekomme - dazu kommen die Kosten beim Gericht und für die Vollstreckung. Zum Glück habe ich keinen Anwalt eingeschaltet. Also Vorsicht.
Gruß Gabi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Gabi,

dank dir für deinen Hinweis!
Da der Schuldner eine Privatperson ist, sind die Chancen wohl tatsächlich nicht sehr hoch, dass das Geld einzutreiben ist.
Die Hoffnung kann höchstens darauf gründen, dass Schreiben vom Gericht und Vorladungen Respekt einflößen.

Tja, mal sehen. :-/

Gruß,
Salzmann