wasserzähler

servus,

folgendes problem bedarf einer dringenden lösung:

der eigentümer (A)einer wohnung (sondereigentum) hat in seiner wohnung einen wasserzähler. die eigentümergemeinschaft (30 Wohneinheiten, davon gehören 28 einen einzelnen), vetretten durch einen verwalter, rechnet nach mea ab.

kann A daruf bestehen, dass lediglich die nach seinem wasserzähler anfallenden kosten abgerechnet werden? nach welcher norm oder rechtsprechung kann er dies verlangen?

ich danke allen die helfen!!!

Bei mehr als 2 Wohneinheiten hat er einen Anspruch auf Verbrauchsabhängige Berechnung in Neubauten.

Dazu kommt: Die sogenannten Trockenläufer Wasserzähler sind einfach zu leicht zu manipulieren wenn der Nutzer Zugriff hat.

http://www.mietrecht-forum.com/topic,725,-kaltwasser…

Jakob

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der eigentümer (A)einer wohnung (sondereigentum) hat in seiner
wohnung einen wasserzähler. die eigentümergemeinschaft (30
Wohneinheiten, davon gehören 28 einen einzelnen), vetretten
durch einen verwalter, rechnet nach mea ab.

Ist im allgemeinen korrekt - In den Teilungserklärung steht meistens sinngemäß der Satz „…Nebenkosten werden nach MEA abgerechnet“.
Wenn dies in deiner Teilungserklärung steht ist das bindend, ohne wenn und aber.

Bei den Heizkosten gibt es ein Gestz (2.Heizkostenverordnung) in dem diese Regelung explizit für Heizkosten unzulässig erklärt wird und der Berechnungsmodus vorgeschrieben wird.
Bei Wasserkosten gibt es ein solches Gesetz leider noch nicht.

kann A daruf bestehen, dass lediglich die nach seinem
wasserzähler anfallenden kosten abgerechnet werden? nach
welcher norm oder rechtsprechung kann er dies verlangen?

Kann er nicht, wenn dies nicht explizit in der Teilungserklärung steht.

gruß n.

Bei mehr als 2 Wohneinheiten hat er einen Anspruch auf
Verbrauchsabhängige Berechnung in Neubauten.

Hallo Jakob,

danke für deine Antwort!

beziehen sich die 2 WE auf das gesamte Haus oder auf das eigentum eines eigentümers?

das haus ist vor 1990 gebaut und 1997 kommplett saniert worden.

Danke

Bei mehr als 2 Wohneinheiten hat er einen Anspruch auf
Verbrauchsabhängige Berechnung in Neubauten.

Hallo Jakob,

danke für deine Antwort!

beziehen sich die 2 WE auf das gesamte Haus oder auf das
eigentum eines eigentümers?

Auf das gesamte Haus und wenn er selber drin wohnt.

das haus ist vor 1990 gebaut und 1997 kommplett saniert
worden.

Danke