Hallo,
der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verordnung liegt ganz einfach darin, dass Gesetze vom Gesetzgeber (Bundes- oder Landesparlament) erlassen werden. Verordnungen werden von Exekutivorgangen (idR. Landes- oder Bundesregierung) erlassen. Das Bedarf aber einer Ermächtigung vom Gesetzgeber. Beispielsweise wurde das Straßenverkehrsgesetz vom Palrament erlassen. U.a. in § 6 StVG wurde zugleich das Verkehrsministerium zum Erlass genauerer Verordnungen ermächtigt, woraus sich die StVO ergibt.
Die einzelnen Gesetze des Bundes und der Länder stehen nicht inhaltlich in einem Vorrangverhältnis, sondern müssen unterschiedliche Inhalte haben. Das ergibt sich aus den Gesetzgebungskompetenzen der Art. 70 ff GG. Hier ergibt sich, was und wie weiter Bund oder Land eine Materie regeln dürfen. Bei Regelungen gleichen Inhalts liegt immer ein Kompetenzvertsoß vor.
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Gesetze sind die grundlage des geregelten Zusammenseins in einer Demokratie.Das „Oberste“ Gesetz ist das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ,an dem sich alle anderen Gesetze
auszurichten haben.
Da aber ein Gesetz ersten nur mit Mehrheiten im Bundestag bzw.Bundesrat
geändert bzw.neu geschaffen werden kann,gibt es die sogenannten
„(Ver)Ordnungen“ das heißt genauer gesagt „Rechtsverordnungen mit
Gesetzeskraft“.
Nehmen wir als Beispiel die „Straßen-Verkehrsordnung“ (StVO).
Dadurch ist es den Behörden möglich,schnell auf technische Veränderungen
wie ABS oder Airbag zu reagieren.Die StVo kann schnell und einfach geändert werden im Gegensatz zu einem Gesetz.
So ist immer gewährleistet,das die Verkehrsvorschriften der
aktuellen technischen Entwicklung entsprechen…
Und so ist es auch in vielen anderen Bereichen…
Na ja, das ist aber nur eine indirekte Antwort auf die Frage, denn deine Antwort setzt ja vorraus, dass eine VO die Rechtsnorm der Exekutive ist, und genau das war ja die Frage…