Angenommen, jemand haette eine Hausratversicherung und haette dann einen Schaden (z.B. Blitzschlag) in einer ursprünglich nur fuer einige Monate angemieteten, aber dann doch laenger (>6 Monate) beibehaltenen Untermiet-Zweitwohnung.
Angenommen, der Anspruch waere hinsichtlich der Schadensart unstrittig und es ginge lediglich um die Frage, ob die Versicherung auch für Schäden in der Zweitwohnung eintritt:
Gibt es hier allgemeine „Regeln“, dass z.B. Schäden in einer Zweitwohnung
- nicht gedeckt sind
- nur für eine bestimmte Zeit gedeckt sind
- nur bis zu einer bestimmten Höhe*) gedeckt sind
- voll gedeckt sind?
*) bezogen auf die Höhe der Versicherung für die Erstwohnung
Wo waere dies geregelt? Im Gesetz? In „allgemeinen Geschaeftsbedingungen“ der Versicherung? Im individuellen Versicherungsvertrag?
Ulrich