Hausratversicherung und Zweitwohnung

Angenommen, jemand haette eine Hausratversicherung und haette dann einen Schaden (z.B. Blitzschlag) in einer ursprünglich nur fuer einige Monate angemieteten, aber dann doch laenger (>6 Monate) beibehaltenen Untermiet-Zweitwohnung.

Angenommen, der Anspruch waere hinsichtlich der Schadensart unstrittig und es ginge lediglich um die Frage, ob die Versicherung auch für Schäden in der Zweitwohnung eintritt:

Gibt es hier allgemeine „Regeln“, dass z.B. Schäden in einer Zweitwohnung

  • nicht gedeckt sind
  • nur für eine bestimmte Zeit gedeckt sind
  • nur bis zu einer bestimmten Höhe*) gedeckt sind
  • voll gedeckt sind?

*) bezogen auf die Höhe der Versicherung für die Erstwohnung

Wo waere dies geregelt? Im Gesetz? In „allgemeinen Geschaeftsbedingungen“ der Versicherung? Im individuellen Versicherungsvertrag?

Ulrich

Hi

ich habe das bei der WGV gelesen - dort muessen Zweitwohnungen separat mit in die Hausratversicherung aufgenommen werden und dann eben auch teurer (wenn auch gering).
Daher gehe ich davon aus, dass das vertraglich geregelt sein muss.

Gruss