Moin,
heute war ich echt geplättet. Es ging um das Thema Hausarrest. (Nein er hat keinen Hausarrest bekommen).
Da sagt er (11 Jahre) mir doch glatt, dass das Eltern nicht dürfen, da dies Freiheitsberaubung wäre.
Ich erklärte ihm, dass dies wahrscheinlich noch im Rahmen der erzieherischen Freieheiten der Eltern läge. Beim Einsperren in sein Zimmer wäre ich mir aber nicht so sicher.
Ich hatte übrigens eine Nachbarin, die ihre Kinder zum Mittagsschlaf tägl. 2 Std. ins dunkle Zimmer einschloss und gnadenlos weinen ließ. An allen Türen waren Haken. Damals drohte ich ihr mit einer Anzeige, tat es aber nicht, da ich ihr mit gut Zureden und Erklärung, was sich da in der Psyche der armen Kinder abspielt, zumindest teilweise davon abließ.
Sie wohnt zum Glück nicht mehr hier.
Oh nun bin ich abgeschweift.
Kann Hausarrest tatsächlich Freiheitsberaubung sein?
Gibt es da evtl. eine zeitliche Grenze? (z. B. wenn ein Kind
Dein Sohn hat Recht und auch wieder nicht. Rein tatbestandlich ist Hausarrest natürlich eine Freiheitsberaubung: „Wer einen Menschen einsperrt…“ (§ 239 StGB). Daran besteht hier ja kein Zweifel.
Man muss aber zwischen Tatbestandsmäßig- und Rechtswidrigkeit differenzieren. Viele Taten können einen Tatbestand erfüllen und sind doch rechtmäßig, denk etwa an den Arzt, der dich operiert und sich trotzdem keiner Körperverletzung schuldig macht, obwohl der Tatbestand erfüllt ist.
So verhält es sich hier auch: Die Tat ist in Ausübung des Sorgerechts nicht rechtswidrig (Tröndle/Fischer StGB, § 239 Rn. 12). Dein Sohn hat also nicht so Recht, wie er das gern hätte.
Levay
Danke Levay,
So verhält es sich hier auch: Die Tat ist in Ausübung des
Sorgerechts nicht rechtswidrig (Tröndle/Fischer StGB, § 239
Rn. 12). Dein Sohn hat also nicht so Recht, wie er das gern
hätte.
beruhigend, dass ich ihm intuitiv das Richtige sagte 
Bis jetzt hat er noch kein Hausarrest bekommen, aber er ist ja erst 11 J. Kann dennoch nicht schaden, dass ich mir überlege, ob es zu Hausarrest auch Alternativen gibt. Einsperren find ich nämlich doof. Bisher hat das Nachdenken und „Reue“ durch Gespräche immer gut funktioniert.
Ich las ihm deinen Beitrag vor und bei dieser Passage…
Man muss aber zwischen Tatbestandsmäßig- und Rechtswidrigkeit
differenzieren. Viele Taten können einen Tatbestand erfüllen
und sind doch rechtmäßig,
viel ihm sofort das Gefängnis ein. Das zeigte mir ,dass er es auf Anhieb verstanden hat.
Netter Gruß Jadzia