Mit 16 Jahren alleine ins INLAND verreisen?

Hallo liebe Community,

angenommen, eine person will mit 16 jahren übers wochenende (also so ca. 3 tage) zu einem freund von münchen nach stuttgart verreisen? was kann diese person tun denn die eltern erlauben es nicht unbedingt?

ist es rechtlich möglich ins inland als 16-jähriger zu verreisen? über 3 tage? denn diese person will unbedingt verreisen und hat es in seinem elternhaus auch nicht immer leicht, darum wäre das eine willkommene abwechslung.

die eltern von dieser person behaupten das sie dann wenn dieser person auf der reise was zustößt das die eltern angeblich eingespeert werden und sie ja ihre aufsichtspflicht verletzen usw…aber die person denkt sich halt das man mit 16 jahren auch schon selber verantwortlich sein kann oder?

freue mich auf zahlreiche antworten,

mfg

Hallo Timecode,
meine Tochter reist schon seit ihrem 12. Lebensjahr allein mit der Bahn.
Bei uns wird das so gehandhabt:
Kid, ich und zu besuchende Eltern wissen Abfahrt, Strecke, Ziel, Rückfahrt.
Der Bahn wird ein alleinreisendes Kind avisiert (ebenfalls mit kompletten Fahrdaten). Die Bahnhofsmissionen der jeweiligen Stationen nehmen das Kind in Empfang, betreuen es, während der Fahrpausen, setzen es wieder in den Zug. Die Schaffner wissen bescheid und gucken öfter nach dem Kind.
Am Zielbahnhof übergibt die Bahnhofsmission das Kind der zum abholen beauftragten Eltern (Personalausweis vorzeigen!).
Bisher war noch kein Vorfall bekannt, dass das Kind belästigt wurde (Zeitraum 4 Jahre; Fahrstrecke jeweils ca 600 km)…
LG
D.

Hi
ich war mit 17 das erste mal 6 wochen alleine mit interrail in Europa unterwegs… Ich denke meine Eltern sind eher zurückhaltend gewesen.
Es war übrigens eine klasse Erfahrung und ich sah hinterher ziemlich fertig aus.
HH

RE
naja derhjenige müsste dann seine eltern übereugen…aber wie? also meiner meinung nach kann man doch mit fast 17 jahren auf sich selber aufpassen oder? und eine fahrt von münchen nach stuttgart ist wirklich nicht weit…würde ganz gerne ein paar meinungen und rechtliche dinge hören…weil irgendwie kann derjenige seine eltern nicht verstehen :frowning:((

mfg

Hallo,

also zunächst mal: Gegen den Willen der Eltern darf die Person narütlich nicht verreisen.
Was die Fürsorge angeht: Die Aufsichtspflicht ist natürlich altersabhängig. Bei einem Säugling kann 5 minütiges Alleinlassen bereits zuviel sein, bei einem normalentwickelten fast 17jährigen ist eine Bahnfahrt für 3 Tage zu Freunden sicher keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Liebe Grüße,

Max

Hallo Timecode,
wenn man den Umgang mit den Eltern juristisch absichern muß, liegt meiner Meinung nach irgendwas im Argen bei Euch. Wie wäre es mit einem sachlichen Gespräch miteinander statt rechtlichen Beistand einzuholen.
Viel Erfolg wünscht die Mutter eines inzwischen erwachsenen Sohnes.
G.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja derjenige würde sich ja gerne mit seinen eltern sachlich unterhalten, jedoch sind die eltern in dieser hinsicht sehr komisch. sie kümmern sich fast nicht um denjenigen aber so eine fahrt die demjenigen gut tun würde weil er mal wieder rauskommt erlauben sie nicht deswegen will derjenige wissen ob die eltern eine normale entscheidung damit getroffen haben das er nicht fahren darf, denn er will seinen freund unbedingt wiedersehen.

dasn war jetzt zwar eine kleine abschweifung vom thema jedoch gehört das auch ein wenig dazu.

was ich jetzt aus den antworten rauslesen kann ist es nichts außergewöhnliches das ein fast 17jähriger jugendlicher mal 3 tage wegfährt und auf sich selbst aufpassen kann. echt schade das da die eltern so sind.

Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,

angenommen, eine person will mit 16 jahren übers wochenende
(also so ca. 3 tage) zu einem freund von münchen nach
stuttgart verreisen? was kann diese person tun denn die eltern
erlauben es nicht unbedingt?

Max hat recht: Wenn die Eltern das nicht wollen, darf das Kind nicht. Das ganze nennt sich Aufenthaltsbestimmungsrecht und ist hier nachzulesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html

freue mich auf zahlreiche antworten,

Ich hoffe, die Antwort war zahlreich genug.

Gruß,
Christian

Hallo Timecode,

wie Du schon gelesen hast, gibt es keine juristische Möglichkeit die Erlaubnis der Eltern zu erzwingen - sicherlich nicht auf dem kurzen Weg.
Wenn das Elternhaus so schrecklich ist, sollte Derjenige sich vielleicht überlegen ob es für ihn nicht sinnvoller wäre in eine betreute Wohngruppe zu ziehen. Ob die Betreuer dort allerdings dieser Reise zustimmen würden weiß ich nicht. Hängt sicherlich mit der Reife und Vertrauenswürdigkeit des Betreffenden zusammen.

Vielleicht aber bekommt Derjenige die Erlaubnis seiner Eltern wenn die Eltern des Freundes ( zu dem er fahren will) bei seinen Eltern anrufen und ihn - sozusagen ganz offizeill - einladen.

Viel Glück
wünscht
Katrin

mit 16 gleich ausziehen???
Hoi Katinka!

Wenn das Elternhaus so schrecklich ist, sollte Derjenige sich
vielleicht überlegen ob es für ihn nicht sinnvoller wäre in
eine betreute Wohngruppe zu ziehen.

Meinst DU nicht, dass DU jetzt ein wenig mit Kanonen nach Spatzen schiesst???
Da wir ja hier nur die EINE Seite der Medaille kennen und die noch dazu mehr als parteiisch sein dürfte, finde ich Deinen Vorschlag nicht gerade zielführend im Sinne des Familienfriedens.

Man darf Probleme auch schonmal durchstehen, weglaufen ist selten die richtige Lösung!

Mag ja auch sein, dass die Eltern einen Grund oder eine eigene Meinung für das Verbot der Reise haben!

Reise ist verboten, wahrscheinlich weniger aus Willkür als mit Hintergrund.

Damit muss er leben… und das Leben geht weiter, für ihn dann hoffentlich in seinem Elternhaus!

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli, die mit 16 auch hin und wieder der Meinung war, dass alle gegen sie sind :smile:

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