Problem mit Handy

Hallo!

Angenommen, jemand hat sich ein Handy zusammen mit einer Vertragsverlängerung für 130,- Euro (Preis nur zur Veranschaulichung dass es sich um ein Markenprodukt handelt) gekauft und hat seit Beginn der Vertragsverlängerung nur Probleme damit. Insgesamt wäre dieses Handy schon 4x eingeschickt worden, jeweils mit unterschiedlichen Problemen. Der Besitzer hat während dieser Zeit sich selber um einen Ersatz kümmern müssen und hatte auch generell sehr viel Stress deswegen. Korrespondenzen, Filialenbesuch, Sprit- und Zeitkosten, und und und. Jetzt ist wieder etwas an dem Handy (wäre das 5. Mal) und dieser Nutzer will nun endgültig ein neues Gerät haben. Schon beim letzten Einschicken wurde vom Netzanbieter an den Hersteller des Handys vermerkt, dass das Handy bitte getauscht werden möchte. Anhand der Seriennummer stellte der Nutzer jedoch im Beisein des Netzanbieters fest, dass es sich nach wie vor um dieses „Montagshandy“ handelt. Aus Zeitgründen (Beginn Praktikums im Ausland wenige Tage später) jedoch, war der Nutzer gezwungen, das Handy entgegen zu nehmen.

Die Frage ist nun auf welches Recht sich der Nutzer berufen kann? Generell ist es doch so, dass 3 Versuche der Nachbesserung erfolgen dürfen, danach hat der Kunde unter anderem ein Recht aud Umtausch des Gerätes. Der Handybesitzer quälte sich bereits durch mehrere Hotlines, in denen ihm vom Netzbetreiber gesagt wurde, dass der Hersteller des Handys dafür verantwortlich sei, der Hersteller sagt genau das Gegenteil… Der Besitzer ist der Meinung, dass der Netzanbieter dafür verantwortlich ist, da er ihm das Handy ja verkauft hat und somit direkter Vertragspartner ist. Wie verhält es sich nun von der rechtlichen Seite und muss man ggf. darauf achten, als was dieses Handy deklariert ist? Schenkung, Verkauf, etc.?

Vielen Dank für Antworten!

Gruß

Hallo,

das ist die übliche Verarsche von Handy-Kunden: der Händler verweist den Kunden an den Hersteller, und der verweist wieder an den Händler…

Als Kunde hast Du einen Vertrag mit dem Händler. Also ist der auch zuständiger Ansprechpartner. Wenn eine Einsendung zum Hersteller oder einer Werkstatt nötig ist muß sich der Händler darum kümmern, der ist in der Pflicht.

Viele Händler kommen ihrer Gewährleistungspflicht nicht nach weil sie die Kunden mit dem erstmal sinnvoll erscheinenden Argument, daß das Gerät sowieso zum Service geschickt werden müsse, dazu bringen das Handy gleich selber einzusenden. Rechtlich einwandfrei ist das aber nicht, denn der Händler ist in der Pflicht.
Dabei muß in den ersten 6 Monaten nach Kauf der Ware sogar der Händler beweisen daß die Ware beim Verkauf frei von Mängeln war - und nicht etwa der Kunde den Nachweis führen daß die Ware defekt ist.

Schau Dir mal http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html an, da ist alles erklärt.

Schönen Gruß,

MEcFleih

PS: Nur aus Interesse, um welches Gerät handelt es sich?

Hi!

Danke für die Antwort! Es handelt sich um das Siemens S55.

Der Nutzer des Handys will sich nun endlich durchsetzen und ist gerade dabei, seinen rechtlichen Standpunkt herauszufinden und diesen mit Nachdruck und durch Beleg von Gesetzestexten klar zu machen. Denn er hat keine Lust mehr auf dieses Hin und Her.