Haftung des AG bei betr. Altersvorsorge

Kann es sein, dass ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitern die Möglichkeit der Entgeltumwandlung über eine beliebige Pensionskasse anbietet, für die Vereinbarungen in diesen einzelnen Verträgen haftbar gemacht werden kann? Also z. B. wenn am Ende der Laufzeit aus irgend welchen Gründen nicht die Summe erreicht wird, die garantiert war.
Oder ist das immer eine Sache zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Mitarbeiter?

fritz

Hi Fritz,
der Arbeitgeber muß haften, wenn der Versorgungsträger (=Pensionskasse) die zugesagten Leistungen nicht erfüllen kann.

Um dieses Risiko zu minimieren, sollte der Arbeitgeber entsprechend sorgfältig bei der Auswahl des Anbieters sein und die PK entsprechend ausgestalten. Den Arbeitnehmern eine x-beliebige PK aussuchen zu lassen, halte ich a) für aufwändig (viele AG-Vereinbarungen mit vielen Gesellschaften) und b) für riskant (der AG kennt den Anbieter nicht).

Gruß
Andreas

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