Auf unberechtigte Forderung reagieren?

Hallo Gemeinde,

jemand hat von einem Rechtsanwaltsbüro (Auer Witte Thiel im Auftrag ihres Mandanten afendis AG übrigens, falls das jemandem was sagt) eine Forderung bekommen, die keine rechtliche Grundlage hat. Ist es nötig, darauf zu reagieren, z.B. zu widersprechen o.ä., oder kann man die Briefe wegschmeißen und die Jungs vor Gericht auflaufen lassen, falls es wirklich zu einem Prozeß kommt? Oder hat eine Nicht-reaktion evtl. zur Folge, daß wirklich eine einklagbare Forderung entsteht? Die Briefe waren übrigens normale Briefe und keine Einschreiben. Danke für Eure Meinungen

Marco

Hallo Marco,
aus einer unberechtigten Forderung kann bei nicht reagieren natürlich keine einklagbare Forderung werden. Unberechtigte Forderungen lassen sich schwerlich einklagen Dann würde ich nämlich nur noch unberechtigte Forderungen verschicken :wink:
Aber reagieren würd ich schon. Ein Anruf bei der Kanzlei sollte in der Regel reichen. Oft reicht eine Namensgleichheit aus, um eine Verwechslung zu produzieren. Ok, ist nervig, aber um eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich die Sache klären.
Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

aus einer unberechtigten Forderung kann bei nicht reagieren
natürlich keine einklagbare Forderung werden.

pauschal ist das so nicht richtig. Denn wenn es zum Mahnbescheid kommt und man dann noch immer nicht reagiert und auch den Vollstreckungsbescheid ignoriert ist die K*** am Dampfen. Denn dann hat der Gläubiger einen Titel über Betrag XY - egal ob dieser Betrag jemals gerechtfertigt war. Aus diesem Grund hat man ja immer die Widerspruchsfristen.

Natürlich ist ein normaler Brief noch nicht tragisch, ich wollte nur deine pauschale Aussage nicht so stehen lassen. Ansonsten stimme ich dir zu (Brief schreiben -> Irrtum aufklären).

LG Timi

eine erhobene Forderung per Brief alleine hat keine tragischen Rechtsfolgen. Umgekehrt auch, wenn man etwa ein klärendes Gespräch geführt hat kann eine Mahnabteilung trotzdem den Mist wiederaufnehmen nachdem man die Sache schon erledigt wähnte. Deshalb : Unterlagen mind. 2 Jahre aufbewahren, falls es rechtshängig wird.

spätestens beim Mahnbescheid mußt du das volle Programm abziehen:

Forderung vollumfänglich bestreiten, also dem Grunde und der Höhe nach

ALLE Einreden geltend machen : Verjährung, Zuständigkeit und was weiss ich.

viel hilft viel

gib ihm volle Lotte , am besten den Typen entmündigen lassen (das ist das Standardverfahren) :wink:

du mußt folgende Einreden vorbringen:

Geschäftsunfähigkeit §§ 104 ff. BGB

Sittenwidrigkeit § 138 BGB,

Gesetzeswidrigkeit § 134 BGB,

Formverstoß §§ 125 ff.; 313; 766 BGB

AGB-Kontrolle

Aufrechnung § 387 ff. BGB

Widerruf §§ 355 ff. BGB

Gefälligkeit

Erfüllung § 362 BGB

Rücktritt §§ 346 ff. BGB

Unmöglichkeit §§ 275, 326 BGB

Rechtsmissbrauch § 242 BGB

Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313 BGB

Verjährung §§ 194 ff. BGB

Verwirkung § 242 BGB

Zurückbehaltungsrecht §§ 273; 320 BGB

Haftungsausschluss

aber der Vortrag sollte schlüssig bleiben, sonst wirst du selber entmündigt :wink:

es treten dann für den unberechtigten Forderer diese Rechtsfolgen ein:

* Nichtigkeit, Teilnichtigkeit
* Nichtigkeit nach Anfechtung § 142 BGB
* Schadensersatz §§ 249 ff. BGB
* Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB
* Ersatz für vertanen Urlaub § 651f Abs. 2 BGB
* Vertrauensinteresse
* Rücktritt §§ 346 ff. BGB
* Herausgabe, Wertersatz § 818 BGB

mache alles geltend !!

Richtig !
Hi,
sicherlich. Ich habe das wohl missverständlich ausgedrückt. Wenn man nicht reagiert folgt der Mahnbescheid, wenn man auch hier nicht reagiert folgt der Vollstreckungsbescheid. Leider wird sowas nicht (oder in der Regel nicht) vorher geprüft. Daher gab ich auch den Rat, Kontakt mit dem Absender aufzunehmen um sich unnötigen Ärger vom Hals zu halten.
Das selbst unberechtigte Forderungen zunächst vollstreckbar sind ist eigentlich ein Unding. Aber das ist wieder ein anderes Thema.
Der Verweis auf die Sternchen war jedoch trotzdem überflüssig.
Gruss Sebastian