Keiner „darf“ jemanden anfahren, nur weil dieser sich verkehrswidrig verhält. (Ausnahme: Rettungskräfte im Einsatz)
Derjenige der das verkehrswidrig stehende Fahrzeug angefahren hat trägt m.E. die Alleinschuld für den Unfall.
Gruß Ivo
Keiner „darf“ jemanden anfahren, nur weil dieser sich verkehrswidrig verhält. (Ausnahme: Rettungskräfte im Einsatz)
Derjenige der das verkehrswidrig stehende Fahrzeug angefahren hat trägt m.E. die Alleinschuld für den Unfall.
Gruß Ivo
Falsch
Hallo,
Grundsatz: §§ 1 Abs. 1 und 2 sowie § 2 StVO!
Hier kommt noch § 11 Abs. 1 ins Spiel (Besondere Verkehrslagen):
„Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.“
Wenn der aufnehmende Polizeibeamte korrekt gehandelt hat, hat er mindestens jeden der drei beteiligten Verkehrsteilnehmer mindestens verwarnt bzw. angezeigt.
Alle tragen zumindest Teilschuld:
Weil in die Kreuzung eingefahren wurde, obwohl eine Verdichtung bestand + falscher Standort auf der Linksabbiegespur der Gegenfahrbahn.
Weil der entgegenkommende Linksabbieger hätte erkennen müssen, dass die Linksabbiegspur „noch“ blockiert ist (unklare Verkehrslage).
Weil der Nachfolgende durch Unaufmerksamkeit aufgefahren ist.
Hoffe, jetzt ist alles klar.
Leider ist es so, dass man sich heutzutage rücksichtslos dem Vordermann anschließt und oft dabei das Denken (das beim Autofahren sehr wichtig ist) vernachlässigt…
Gruß
Roman
Hallo nochmal 
Hallo,
Grundsatz: §§ 1 Abs. 1 und 2 sowie § 2 StVO!
Hier kommt noch § 11 Abs. 1 ins Spiel (Besondere
Verkehrslagen):
„Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem
Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung
einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.“
Die Kreuzung ist relativ groß und unübersichtlich (zwei spuren für jede Fahrtrichtung). Muss man an jeder Ampel warten und kucken ob man drüber kommt oder nicht ?!
Wenn der aufnehmende Polizeibeamte korrekt gehandelt hat, hat
er mindestens jeden der drei beteiligten Verkehrsteilnehmer
mindestens verwarnt bzw. angezeigt.
Es wurde keine Polizei gerufen?!
Alle tragen zumindest Teilschuld:
- Weil in die Kreuzung eingefahren wurde, obwohl eine
Verdichtung bestand + falscher Standort auf der
Linksabbiegespur der Gegenfahrbahn.
Derjenige hat auf seiner Spur gestanden, also nicht wirklich falsch. Nur sein Heck stand so, dass wenn der andere links abbiegt, er im weg stand.
Der Links abbieger kam aus entgegen gesetzter Fahrtrichtung (vom geschädigten aus gesehen, von vorne links und ist dann hinten links gegen die Stoßstange gefahren) (Verständlich ?!?)
- Weil der entgegenkommende Linksabbieger hätte erkennen
müssen, dass die Linksabbiegspur „noch“ blockiert ist (unklare
Verkehrslage).
Er hat ja erst gewartet und ist dann trotzdem losgefahren (wollte dran vorbei und hat denjenigen dann aber gerammt)
- Weil der Nachfolgende durch Unaufmerksamkeit aufgefahren
ist.
Niemand ist irgendwem aufgefahren (von hinten), aber das war das, was ich mit dem Beschreibungsproblem meinte. 
Ich danke euch trotzdem für eure Antworten, wär nett wenn sich nochmal jemand dazu äußern würde.
gruß
karin
Hallo Karin,
ich schließe mich Ivos Meinung an. Schuld hat ausschließlich derjenige, der das andere Fahrzeug gerammt hat. Das entspricht sowohl meinem Rechtsempfinden als auch meiner Erfahrung. Derjenige/ dessen Versicherung hat also auch die Kosten zu tragen.
Meine Erfahrung dazu: ein paar Monate nach Erhalt des Führerschein bin ich in einem Innenstadt- Einbahnstraßen-Wohngebiet auf Parkplatzsuche durch die Gegend gefahren. Ich bin rechts abgebogen, an der Ecke Stand ein geparktes Fahrzeug (Minivan), dass die Minikreuzung völlig versperrte. Selbst mit mehrfachem Rangieren wäre ich nicht um die Ecke gekommen. Ich habe mich verschätzt und das stehende Fahrzeug geschrammt.
Trotz mehrere Versuche über die Versicherung, dem anderen Teilschuld anzulasten, habe ich die 100%ige Schuld bekommen - der Parkende lediglich ein Ticket wegen Falschparkens. So sehr mich das damals geärgert hat, es ist schon richtig: Du darfst einfach nicht auf stehende Autos auffahren, egal ob Sie die Kreuzung blockieren oder nicht.
Gruß
Ramona
Danke 
Hallo Ramona,
na dann bin ich ja mal gespannt was dabei rauskommt.
Lieben dank 
gruß
Karin
Die Kreuzung ist relativ groß und unübersichtlich (zwei spuren
für jede Fahrtrichtung). Muss man an jeder Ampel warten und
kucken ob man drüber kommt oder nicht ?!
Man sieht doch, ob vor einem der Verkehr stockt.
Derjenige hat auf seiner Spur gestanden, also nicht wirklich
falsch. Nur sein Heck stand so, dass wenn der andere links
abbiegt, er im weg stand.
Also doch falsch …