Hallo,
Darf man EMailadressen verkaufen? Gibt es da datenschutzrechtliche Probleme? Wo steht dazu was im Gesetz?
Danke schonmal für Antworten.
Darf man EMailadressen verkaufen? Gibt es da
datenschutzrechtliche Probleme? Wo steht dazu was im Gesetz?
Eine reichlich allgemein gehaltene Frage. Woher sind die Daten, von wem sind die Daten (natürliche oder juristische Personenen), unter welchen Bedingungen wurden die Daten gesammelt…
Nehmen wir wer-weiss-was als konkretes Beispiel: Als Mediendiensteanbieter unterliegt www dem Mediendienstestaatsvertrag http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm, dieser regelt die Weitergabe von persönlichen Daten der Dienstenutzer im Abschnitt III Datenschutz, u. a. §19:
(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Mediendiensten erforderlich sind (Bestandsdaten). Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen darf der Diensteanbieter Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung erteilen.
Dem gegenüberzustellen sind die AGB von wer-weiss-was 7 Der/die Nutzer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm/ihr übermittelte Inhalte gespeichert und im Rahmen des Dienstes auf eigenen oder fremden Websites unter einer anderen Domain-Adresse oder auf anderen elektronischen oder nicht elektronischen Medien verfügbar gemacht werden.
Offenbar kann wer-weiss-was also nicht für sich das Recht in Anspruch nehmen, die Mailadressen seiner Nutzer an dritte zu verkaufen.
Ähnliche Formulierungen wie im MDSTV finden sich im Teledienstedatenschutzgesetz §3 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tddsg/ sowie in den Datenschutzgesetzen der Länder.
Gruss
Schorsch (IANAL)
Hallo,
Darf man EMailadressen verkaufen? Gibt es da
datenschutzrechtliche Probleme? Wo steht dazu was im Gesetz?
Danke schonmal für Antworten.
Warum nicht? Richtige dir einen Mail-Server ein biete Adressen an. Lohnt sich natürlich nur, wenn die TLD attraktiv ist! Allerdings: wer ist bereit hierfür zu zahlen, wenn Freemail und Hotmail kostenlos sind!
Gruß
Falke
So war es nicht gemeint, ich meinte, gesammelte Adressen (Datenbank).
Trotzdem Danke.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Konkret meinte ich, darf man eine Emailadresse
-
mit der Einwilligung des Inhabers (z.B. aus Werbeveranstaltung erlangte Adresse)
-
ohne die Einwilligung des Inhabers (z.B. aus Newsgroup gezogene Adresse)
an einen Dritten weitergeben und auch verkaufen?
Hallo Derr,
da solltest du vielleicht einmal einen Blick in das „Kleingedruckte“ der
am weitest verbreiteten kostenlosen Email-Dienste wie Hotmail,GMX usw. werfen.
Danach darfst du es nämlich nicht…
Jeder der sich dort eine Email-Adresse einrichtet,„unterwirft“ sich mit der Nutzung des Service den geltenden Geschäftsbedingungen des Providers.
Außerdem ist noch zu berücksichtigen,das der „Haupt-Account“ bei den
Mail-Providern immer auf die richtige Adresse des Inhabers geführt wird.
Man kann sich zwar verschiedene „Pseudonyme“ zulegen,aber wenn die
„Staatsmacht“ an die Tür des Providers klopft,bekommt diese auch alles…
Von daher fage ich mich sowieso,wer da seine Email-Adresse verkaufehn will…im Zweifel hat der dann 3 Monate später „ungebetenen Besuch“…(in Grün und hinterlassen sehr viel Unordnung…
).
mfg
Frank
P.S.
bevor jetzt die „eingefleischten Computer-Freaks“ hier anfangen zu Texten…natürlich gibt es Möglichkeiten für eine wirklich „Anonyme“
Email-Adresse…aber wie heißen die beiden meistgenutzten ISP??..
naaa???..T-Offline und AOL samt ihrer Zugangssoftware…
also die „garantierten Geheimhaltunsgprofis…*grinz*…“
- mit der Einwilligung des Inhabers (z.B. aus
Werbeveranstaltung erlangte Adresse)
Wie gesagt, IANAL. Hier dürfte, soweit diese Werbeveranstaltung im Internet stattfindet, TDDSG $3 greifen: (2) Der Diensteanbieter darf für die Durchführung von Telediensten erhobene personenbezogene Daten für andere Zwecke nur verarbeiten und nutzen, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.
- ohne die Einwilligung des Inhabers (z.B. aus Newsgroup
gezogene Adresse)
In diesem Fall und bei der Offline-Werbeveranstaltung würde ich das BDSG http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/bdsg… heranziehen: § 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung
(1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern oder Verändern personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien, dem Adresshandel oder der Markt- und Meinungsforschung dient, ist zulässig, wenn
1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat , oder
2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt.
Beim Sammeln und Verkauf von Daten aus dem Usenet würde ich den Grund zur Annahme am Interesse eines Ausschlusses der Erhebung klar bejahen; der Missbrauch, der mit auf diese Weise erhobenen Daten tatsächlich betrieben wird, dürfte ein schutzwürdiges Interesse hinreichend belegen.
Gruss
Schorsch