Hi,
darf ich es mir erlauben, auf eine Frage von mir hinzuweisen, die ich im Deutschbrett gestellt habe?
Sie bezieht sich auf den Satz
‚Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorstandsvorsitzenden oder gemeinsam von zwei Mitgliedern des engeren Vorstands aufgrund gesonderter Vollmacht des Vorsitzenden vertreten.‘
Ich weiß nicht so recht, worauf sich die gesonderte Vollmacht bezieht…
deshalb würde ich mich sehr über ne Erklärung freuen - aber bitte im Deutschbrett, damit’s nicht zu nem Doppelposting wird.
Und entschuldigt bitte, dass ich es mir erlaubt habe, diesen Querverweis hier reinzusetzen…
Danke & Gruss,
Isabel