AktienrechtvsArbeitsplatz

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an ein großes Unternehmen (AG)beschließt
auf einer außerordentlichen Hauptversammlung eine
Kapitalerhöhung.
Eine Handvoll Aktionäre ist nicht einverstanden und
und machtdas Widerspruchsrecht geltend.
Aufgrund persönlicher Interessen und Gier werden etliche
tausende Arbeitsplätze durch den Widerspruch aufs Spiel gesetzt.
Das Unternehmen verliert an Umsatz aufgrund der schlechten Nachrichten.
Etwas später geht das Unternehmen aufgrund des Widerspruchs pleite.

Könnte dann ein Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes
oder ein anderer Aktionär irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen die „Querulanten“ geltend machen ?

Ich frage einfach mal, weil es mich interessiert und
ach ja der Fall ist rein fiktiv und sollte sowas tatsächlich mal geschehen sein,wäre es rein zufällig.

Mich interessiert ob sowas irgendwas mit Geschäftsschädigung oder dergleichen zutun hat.

Bin auf eure Antworten mal gespannt…

Vielen Dank für eure hoffentlich rege Beteiligung

Christian

Hallo,

Könnte dann ein Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes
oder ein anderer Aktionär irgendwelche rechtlichen Ansprüche
gegen die „Querulanten“ geltend machen ?

zunächst läßt sich über keine gesetzliche Bestimmung die Pflicht zur Zustimmung zu einem HV-Tagesordnungspunkt konstruieren, im übrigen auch nicht eine Pflicht zur Teilnahme an eine Kapitalerhöhung.

Weiterhin hat der Aktionär das schon im Grundgesetz verankerte Recht, mit seinem Eigentum zu machen, was er für richtig hält. Einen Schadensersatzanspruch erwirbt man nur, wenn ein Umstand auf widerrechtliche Art und Weise eingetreten ist und gerade das ist hier nicht zu finden.

Gruß,
Christian