Hallo;
Ich bin stinkig. Stinkig auf mich selbst. Ich habe mich von einem „Zeitschriftendrücker“, wie mir im nachhinein mitgeteilt wurde, durch meine Gutmütigkeit einwickeln lassen. Das kotzt mich an.
Das Abo soll im Februar 2005 beginnen.
Die Widerspruchsbelehrung habe ich vergessen zu unterschreiben.
Ja ein Glück dann gilt die bis zum St Nimmerlein.
Wideruf erklären Ich will die Zeitschrift nicht ich kündige.
Per Einwurfeinschreiben
und aus die Maus.
Jakob
Was kann ich tun???
Anwalt?
???
HILFE!
Danke, AP
Hallo,
Haustürgeschäft. Da gibt es automatisch 14-tägiges widerufsrecht, egal ob du unterschrieben hast.
Den widerspruck per Einschreiben+Rückschein (kost 4,40 etwa) schicken. Und schon ist alles vorbei. Bei uns hat so ein drücker sogar mal die Unterschrift von uns gefälscht…
Hallo;
Ja, habe ich auch dieses WE gelesen. Aber wie kommen die an die Unterschrift?!
Okay, in meinem Fall hätten sie ja ein Bsp., aber generell - wies oll das funktionieren?
Schreiben zwecks Widerspruch wurde am WE geschrieben und kommt direkt morgen zu Post - wie Du gesagt hast - Einschreiben mit Rückschein.
Ich HOFFE, dass es sich damit erledigt hat.
Grüße,
AP
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]