Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen:
Ein Person, nennen wir Sie Karl Krank, geht im März 2004 in eine Apotheke und löst dort ein Rezept für ein Medikament ein. Der Apotheker nimmt für dieses 850 Euro teure Medikament 10 Euro Gebühren. Einige Zeit vergeht. Anfang November bekommt Karl dann einen Brief von der Apotheke: Die Apotheke hätte gemerkt, dass dieses Medikament gar nicht komplett von der Krankenkasse gezahlt würde, sondern nur zu 50 Prozent. Herr Karl sollte nun doch bitte 415 Euro (=850/2-10) an die Apotheke nachzahlen. Karl wundert sich nun, kann die Apotheke einfach Monate später ankommen und Geld nachverlangen?
Dann könnte er ja in seinem Fernsehgeschäft auch mal gut seine Kunden anschreiben und denen sagen, der Fernseher hätte statt 300 Euro nun doch 2000 Euro gekostet. Das wäre ja praktisch.
Meines Erachtens sollte der Herr Karl die Krankenkasse direkt wg. der Zuschusszahlungen für dieses Medikament befragen. Oder noch besser eine neutralere Quelle, die kein Interesse daran hat, möglichst viele Kunden möglichst billig ‚abzuspeisen‘ und sich vom Geld der Kundschaft selbst die grössten Paläste zu bauen (Internet,…)
Aber selbst wenn die Apotheke Recht hätte, wäre das eine Schlamperei, deren Kosten nicht der Patient tragen dürfte. Irgendwo auf dem Rezept müsste doch stehen, was finanziell Sache ist, oder ? Ausserdem gibt es auch gesetzliche Regelungen, die bestimmen wer wieviel pro Jahr an Medikamenten draufzahlen ‚darf‘.
Hallo,
eine knifflige Angelegenheit, und ich muss sagen sehr unbefriedigend für den Patienten.
Ich kann dazu folgenden Fall schildern:
Versicherte bekommt seit Jahren auf Kassenrezept ein Medikament verordnet. Die Apotheke
gibt aufgrund der Verordnung immer das Medikament heraus.
Plötzlich, nach ca. zwei Jahren, meldet sich die Apotherke bei der Versicherten mit einem
Schreiben und einer Rechnung. Es hat sichherausgestellt, dass das Medikament nicht mehr
zu Lasten der Kasse hätte verordnet werden dürfen. Demzufolge hat die Apotheke von der
Kasse die Abrechnung zurückerhalten und will das Geld nun vom Versicherten haben.
Der wandte sich an uns als Kasse und bat um Hilfe.
Wir haben leider, leider keine Möglichkeit zu helfen, da uns die Rechtslage nicht die
Möglichkeit lies im Rahmen einer Ausnahmeentscheidung die Kosten zu übernehmen.
Uns stellte sich jedoch die Frage, ob nicht der verordnete Arzt hier hätte wissen müssen, dass
dieses Medikament nicht mehr zu Lasten der Kasse verordnet werden dürfen.
Der Arzt aber verwies auf die Apotheke und diese wiederum führte aus, dass sie nicht die
Rezepte der Ärzte prüfen muessten.
Es gibt in einem ähnlich gelagerten Fall ein Urteil (leider habe ich z.Zt. die Unterlagen nicht greifbar),
wonach das allein eine Sache zwischen Versichertem (Kunden) und der Apotheke ist.
Ich persönlich bin der Auffassung, dass Arzt und Apotheke gemeinsam diesen Schaden zu verantworten
haben und keinesfalls der Versicherte, und ich hätte auch ggf. eine einmalige Kostenübernahme durch uns
als Kasse befürwortet. Dies scheiterte aber wie gesagt neben der Rechtslage auch daran, dass man bei
unserer Vertragsabteilung keine Präzedenzfall schaffen wollte (leider).
Tip ! - Zahlung verweigern und es auf einen Rechtsstrteit ankommen lassen.
na ich denke,der Karl Krank sollte sich umgehend an die Verbraucherzentrale wenden,da es sich hier um einen sogenannten
„Präzedenzfall“ handelt…
Denn für einen „Normalsterblichen“ ist es doch unmöglich,jeweils die
aktuelle „Negaivliste“ an Medikameten zu besitzen und dort auch noch nachzuschlagen…dazu fehlen ihm die medizinischen Kenntnisse…
Dieses ist Sache des Arztes bzw. des Apothekers,da beide über das entsprechende Fachwissen verfügen.