Zweckgebundene Geldleihe im Scheidungsfall

Hallo und guten Morgen :smile:

Mal angenommen ein Ehepaar bekommt von den Schwiegereltern Geld geliehen, welches für eine Autoreparatur verwendet werden soll. Die 1200 Euro gibt der Ehemann allerdings für einen Computer aus und gibt letzteres erst unter Druck zu.
Wer hat im Fall einer gültigen Scheidung dann die Rechte an diesem Computer ? Die Noch-Schwiegereltern ? Der Noch-Schwiegersohn, WENN er die 1200 Euro auf den Tisch legen sollte ? Können die Noch-Schwiegereltern den Computer ‚einfach so‘ mitnehmen (vorausgesetzt, der ist nicht „verschwunden“) ?
(„Ja, ich weiss: Besitz Eigentum“)

Jetzt übertreibe ich das Spiel ein wenig:
Mal angenommen, die Schwiegereltern leihen dem Ehepaar 7000 Euro um eine Autoreparatur zu bezahlen. Unser Ehemann gibt das Geld stattdessen für was anderes aus und legt darüber auch keine Rechenschaft ab. Kann das Geld im Fall der Scheidung wg. „Zweckentfremdung“ komplett zurückgefordert werden ? Hängt das von der finanziellen Situation der schuldenden Familie/dem Noch-Ehemann ab ?

Sich wie immer auf qualifizierte Antworten freuend und dafür schon ein „Danke“ aussprechend
mfg M.L.

*** alte Weisheit ***
„Es gibt sachen, die muss man erst selbst erleben, um sie besser beurteilen zu können“

Hallo und guten Morgen :smile:
Mal angenommen, die Schwiegereltern leihen dem Ehepaar 7000
Euro um eine Autoreparatur zu bezahlen. Unser Ehemann gibt das
Geld stattdessen für was anderes aus und legt darüber auch
keine Rechenschaft ab. Kann das Geld im Fall der Scheidung wg.
„Zweckentfremdung“ komplett zurückgefordert werden ?

Was denn nun - ist das Geld verliehen worden, oder handelt es sich um eine Schenkung? Ist der Darlehens- oder Schenkungsvertrag mit beiden Eheleuten gemeinsam geschlossen worden? Bei einem Schenkungsvertrag - ist die Zweckbindung klarer Bestandteil des Vertrags?

Bei einem Darlehen haben die Schwiegereltern Anspruch auf Rückzahlung, ebenfalls bei einer Schenkung, wenn Schenkungsauflagen nicht erfüllt wurden. Wem gegenüber sie den Anspruch haben, ist abhängig davon, mit wem sie den Vertrag geschlossen haben. Sind die Eheleute gemeinsam Vertragspartner, können die Schwiegereltern sich einen Schuldner herausgreifen, in diesem Fall hat dieser ggf. wieder Anspruch auf Ausgleich vom anderen Ehepartner.

IANAL,
Schorsch

Hallo Schorsch u.a.

Tut mir leid, wenn ich den Sachverhalt zu wenig detailliert beschrieben haben sollte…

Nein, das Geld war nicht als Schenkung gedacht (obwohl auch hier die Regel des ‚groben Undanks‘ greifen kann). Die 7000 Euro sollten für die Autoreparatur der Tochter des ‚gebenden‘ Ehepaars verwendet werden, von Rückzahlung seitens der Tochter soll keine Rede sein. Allerdings hat der ‚liebe Schwiegersohn‘ das Geld anderweitig verwendet.

Können die Eltern im Fall der Scheidung ihrer Tochter mit dem Schwiegersohn die 7000 Euro von ihm zurückfordern ? Vorausgesetzt, von Ihm es lässt sich überhaupt was holen…

Genauer fragend und mfg M.L.

Können die Eltern im Fall der Scheidung ihrer Tochter mit dem
Schwiegersohn die 7000 Euro von ihm zurückfordern ?
Vorausgesetzt, von Ihm es lässt sich überhaupt was holen…

Zurückfordern können sie in jedem Fall. Ob ihre Forderungen berechtigt sind, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden. Die beteiligten Parteien sollten ihren Anwälten dann aber wesentlich mehr erzählen, als du hier rausgerückt hast.

Gruss
Schorsch