Hallo
Angenommen,jemand bestellt bei einem Online-Shop Sachen und bezahlt per Vorkasse,erhält jedoch keine Ware.
Eine Nachforschung ergibt,daß der Inhaber (welcher das Geld kassiert hat)den Laden in der Zwischenzeit wegen Insolvenz an seinen Sohn übergeben hat.Am Webauftritt hat sich nichts geändert.
Wer ist zur Leistung verpflichtet? Der ehemalige Inhaber oder der Shop als solcher und damit der neue Inhaber?
Ich glaube eine solche oder ähnliche Problemstellung dürfte für einige interessant sein.
Lenz
Hallo Lenz,
hat derjenige an die „Firma“ oder den Inhaber persönlich gezahlt??
Mal ein Beispiel:
Lieschen Müller eröffnet unter dem Namen (Firma) „Nanana“ einen
Strickwarenladen.Die Zeit vergeht und sie wird alt und nun will sie in Rente.Sie verkauft den Laden an ihren Neffen Otto Schmidtt.
Dieser will den Kundenstamm nicht verlieren und übernimmt die Firmenbezeichnung „Nanana“ ohne auf den Besitzerwechsel ausdrücklich hinzuweisen (wie z.B. „Nanana-Nachfolge Inh.O.Schmidtt“).
Damit übernimmt er die Rechtsnachfolge dieser Firma und somit auch ihre Verbindlichkeiten.
Gerade wegen der Haftungsrisiken kommt diese Konstruktion heutzutage eigentlich kaum noch vor,während sie vor 30 Jahren noch die Regel war
(gerade bei kleinen Geschäften wie Bäcker,Schuster usw.).
In diesem speziellen Fall würde ich empfehlen,sich von einem Anwalt beraten zu lassen,nicht das man „guten Geld“ noch „schlechtes“ hinterherwirft…sprich wenn da ehh nichts zu holen ist,lohnt sich auc die weitere Verfolgung der Sache nicht…
mfg
Frank