in wie fern ist die Klausel bei eBay, das es sich um einen Privatverkauf handelt, notwenig wenn man eine privatperson ist?
Angenommen eine Privatperson stellt was rein, ohne diese Klausel, und es gibt einen Höchstbietenden. Kann der Höchstbietende von dem Kauf zurücktreten bevor er bezahlt hat? Also nach dem Motto: Erstmal bieten und mal sehen ob ich das wirklich haben will?
Hi Nils,
diese Klausel zielt wohl eher auf den Gewährleistungsausschluss ab, der bei Verkauf von/an Privat ausgeschlossen werden kann. Deine Frage ist aber noch zu unpräzise.
Was meinst Du mit „vor dem bezahlen“?
Nach Auktionsende? Vor Auktionsende kannst Du Gebote sowieso zurückziehen. Nach Auktionsende ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden. Gerade deswegen wird ja beim Bieten explizit auch darauf hingewiesen. Deshalb immer wieder der Rat, sich vorher genau über den Kaufgegenstand und die Rahmenbedingungen (Versand, Zahlung etc.) zu informieren, sofern es nicht genau beschrieben ist.
Gruss Sebastian
in wie fern ist die Klausel bei eBay, das es sich um einen
Privatverkauf handelt, notwenig wenn man eine privatperson
ist?
ob Kauf von privat oder nicht betrifft einerseits die Frage der Sachmangelhaftung(SMH)/Gewährleistung und andererseits die Thematik Rücktrittsrecht innerhalb von zwei Wochen.
Die SMH muß explizit ausgeschlossen werden, deswegen sollte man nicht nur reinschreiben, daß es sich um einen Kauf von privat handelt, sondern daß man die SMH ausschließt. Aus der Tatsache, daß man von privat verkauft, ergibt sich nämlich nicht automatisch, daß die SMH per se ausgeschlossen ist. Die Tatsache, daß sie überhaupt ausgeschlossen werden kann, ergibt sich nämlich nur aus dem Umkehrschluß aus § 475 BGB, nach dem ein Unternehmer sie nicht ausschließen kann.
Beim Rücktrittsrecht sieht das anders aus. Da geht es nur darum, ob der Verkäufer tatsächlich Unternehmer oder Privatperson gem. BGB ist. Hier wäre der Hinweis auf Kauf von privat sogar überflüssig.