Arbeitsvertrag: Überstunden incl. - erlaubt?

Hallo,

ist es arbeitsrechtlich „erlaubt“, wenn ein Arbeitsvertrag besagt, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?

Dabei handelt es sich aber z.B. um ein „normales“ Angestelltengehalt - eher untertariflich bezahlt z.B. - und nicht etwa um das Gehalt einer Führungskraft.

Tarif - angenommen - gilt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer nicht, da beide nicht tariflich gebunden sind und der zuständige Tarifvertrag nicht allgemein verbindlich ist.

Geht das dann: Überstunden incl.?

Das wäre ja ein Freibrief zum arbeiten bis ultimo?

Wie „verhandelt“ man dann am besten mit dem Arbeitgeber, wenn der Vertrag noch nicht unterzeichnet wäre?

DAnke.
Chris

Hi,

dazu müßte man nun die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag was die Überstunden und evtl. auch die Wochenarbeitsstunden angeht, kennen.
Und zwar vollständig.

Gruß

Christian

Hallo

Tarif - angenommen - gilt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer
nicht, da beide nicht tariflich gebunden sind und der
zuständige Tarifvertrag nicht allgemein verbindlich ist.

Geht das dann: Überstunden incl.?

Wenn ein TV vergleichbar herangezogen werden kann, könntest Du es einfach mal ausrechnen. Bei einer größeren Diskrepanz dürfte die Vereinbarung zumindest teilunwirksam sein. Aber wie bereits angesprochen, ist es immer schwer über vertragliche Vereinbarungen zu philosophieren, deren Wortlaut man nicht kennt.

Am Ende entscheidet es eh der Richter, wenn Du dagegen klagst.

Gruß,
LeoLo