Vollmacht

Hallo Zusammen,

ein Bekannter meinerseits möchte seiner Freundin eine Vollmacht zukommen lassen, die es ihr erlaubt, im Falle eines Unfalles Zugang zu ihm gewähren zu lassen.

Bsp.: Autounfall, die Ärzte im Krankenhaus wollen nur Verwandte durchlassen! In diesem Fall sollte der Freundin das gleiche Informations- und Besuchsrecht gewährt werden, wie es Verwandten gestattet werden würde.

Auf welche Paragraphen verweist man hier und in welcher Form ist die Vollmacht am besten zu gewähren.

Für Feedback besten Dank

Andreas

Hallo,
hierzu ist meines Erachtens keine rechtsgeschäftliche Vollmacht erforderlich, da der Besuch im Krankenhaus keine Willenserklärungsabgabe im Namen des Vertretenen darstellt. Ich empfehle jedoch, diese „Besuchserlaubnis“ schriftlich zu fixieren und möglicherweise zu „gesunden Zeiten“ ein Doppel beim Hausarzt zu hinterlegen. Ansosnten im Fall der Fälle die Erlaubnis vorlegen und auf freundliche Ärzte hoffen.

Gruß
Dora

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Hallo Andreas,

dies sollte man in Form einer so geannten Vorsorgevollmacht zu Papier bringen. In diese Vollmacht kann man dann ganz genau alle einzelnen Punkte aufnehmen, über die Vollmacht erteilt werden soll, bzw. wie diese zu begrenzen ist. Auf irgendwelche Paragraphen muss dabei nicht hingewiesen werden und es ist grundsätzlich auch keine bestimmte Form vorgeschrieben. Soll die Geschichte aber über das reine Besuchsrecht hinausgehen und z.B. auch Entscheidungsgewalt über einen ggf. sinnvollen Behandlungsabbruch enthalten, empfehle ich eine ausführliche anwaltliche Beratung um eine allen Erfordernissen gerecht werdende Vollmacht zu bekommen.

Gruß vom Wiz

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