Angenommen,man lebt mit seinem Lebenspartner zusammen in einer Wohnung, man selbst hat außer den eigenen Klamotten nix mitgebracht, das Inventar gehört also allein dem Partner. Wie ist das in so einem Fall, wenn mal der Gerichtsvollzieher bei einem klopft und was pfänden will ? Ein Bekannter von mir erzählte, in diesem Fall würde das Eigentum des Partners genauso wie eigenes Eigentum zählen und wäre deshalb pfändbar.Der Gerichtsvollzieher könne ja die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Weiß jemand,wie die Sache rechtlich aussieht ?
Genau so. Bei Mobiliarvollstreckung reicht der Gewahrsam (also die tatsächliche Gewalt, auch als „Mitgewalt“ mit Partnern etc.) erst einmal aus. Ist jemand anders der Eigentümer, muss dieser eine Drittwiderspruchsklage erheben. http://www.rechtslexikon-online.de/Drittwiderspruchs…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
von der Sache hat Ekkehard Recht, es ist allerdings nicht so, dass man jedesmal eine Drittwiderspruchsklage loslassen muss. Dann wäre unsere Justiz noch überlasteter als ohnehin schon.
Gerichtsvollzieher sind auch Menschen und man kann mit denen reden. Wenn man denen schlüssig darlegt, dass ein Gegenstand einem nicht gehört, sondern jemand anderem, so kann der GVZ sich darauf einlassen. Vorsichtshalber wird er es evtl. mitnehmen, rückt es aber sofort wieder raus, wenn der Eigentümer ihm das Eigentum nachweist. Nach meiner Erfahrung klären sich die Sachen und der §771 ZPO wird ziemlich selten „rausgeholt“. Wenn allerdings ein Schuldner sagt, das gehöre ihm alles nicht, wird ihm der GVZ sicher nicht glauben, und das mit Recht, denn das kann ja jeder einfach mal so dahersagen.