Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid

Hallo !
Angenommen man bekommt einen Mahnbescheid und hat jetzt leider die Frist zum Widerspruch verpasst.Kann man auch bei Erhalt des Vollstreckungsbescheides Widerspruch einlegen ?
Danke
Frank

Hallo Frank,

der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid wirkt wie das Rechtsmittel gegen ein erstes Versäumnisurteil. D.h. die Sache geht in das streitige Verfahren über. Da jetzt natürlich schon ein „Versäumnisurteil“ in der Welt ist, darf man sich allerdings keine weiteren Fristversäumnisse mehr erlauben. Sonst ergeht ein zweites Versäumnisurteil und die Instanz ist damit gelaufen.

Gruß vom Wiz

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