Wann ist das Geld bei der Bank

Hallo,

heute fiel mir eine Konstruktion ein, die ich nicht ganz lösen konnte.

Wenn ich vor einer Bank mit 100 EUR in der Tasche überfallen werde, dann ist mein Geld wohl verloren. Ok. Wenn eine Bank überfallen wird, bei der ich kürzlich 100 EUR eingezahlt habe, dann sind meine 100 EUR natürlich nicht einfach weg. Aber: ab wann ist das Geld nun bei der Bank, d.h. was passiert, wenn gerade dann ein Bankräuber vorbeikommt, wenn ich das Geld bei der Bank auf der Theke liegen habe. Hat es die Bank, sobald es der/die Angestellte in den Händen hält? Oder erst wenn der Computer die Quittung ausgespuckt hat? Als kurz gesagt, ab welchem Zeitpunkt muss ich den Bankräuber nicht mehr fürchten?

Ciao
Kaj

Hallo Kaj,

erst wenn du die unterschriebene „Einzahler-Quittung“ der Bank hast…
wie übrigens auch bei anderen Geschäften…
Erst mit der Aushändigung des „Quittungs/Buchungsbeleges“ ist die Zahlung rechtswirksam erfolgt…(bei Banken siehe deren AGB…)
Also schön den Bankräuber mit der MP auffordern,gefälligst zu warten,bis
du die Quittung hast…*g*…

mfg

Frank

Also schön den Bankräuber mit der MP auffordern,gefälligst zu
warten,bis
du die Quittung hast…*g*…

Ich schreie „Hände hoch, das ist ein Überfall.“
Seit ihr nicht willig, dann gibt’s ein’ Krawall
Eine Oma dreh sich um und sagt „Junger Mann,
stellen Sie sich gefälligst hinten an.“

(Erste Allgemeine Verunsicherung, Ba-Ba-Banküberfall)

Die Oma hatte vermutlich auch noch keine Quittung …

Grüße
Sebastian

Hallo,

kommt eigentlich drauf an.

wir als Geschäftspersonen u unserer Geldbombe waren komplett versichert für den direkten Weg von Geschäft zur Bank inkl. Geldbombe u Inhalt.

LG

Andrea

Hallo Andrea,

das ist aber nicht der „normale Bankkunde“…:smile:

„Otto Normalverbraucher“ hat in den seltensten Fällen eine
Vermögensschadenversicherung (ist für einen Privatmann ja übers Jahr gesehen auch zu Teuer…).

mfg

Frank

wenn es beim Kassierer ist
Hi,

wie übrigens auch bei anderen Geschäften…
Erst mit der Aushändigung des „Quittungs/Buchungsbeleges“ ist
die Zahlung rechtswirksam erfolgt…(bei Banken siehe deren
AGB…)

zeig mir bitte die AGB nur einer Bank, in der das so steht. Das gilt übrigens auch nirgendwo sonst in der Rechtswelt. Die Quittung ist nur ein Nachweis, der beim Beweis einer Einzahlung hilft, irgendeine rechtliche Bedeutung für das Zustandekommen von irgendetwas, hat sie nicht.

Gruß,
Christian

Hallo,

wir als Geschäftspersonen u unserer Geldbombe waren komplett
versichert für den direkten Weg von Geschäft zur Bank inkl.
Geldbombe u Inhalt.

inzwischen ist eine Versicherung für das sog. Bürgersteigrisiko" kaum noch zu bekommen.

Gruß,
Christian

Hallo,

wann ist das Geld nun bei der Bank, d.h. was passiert, wenn
gerade dann ein Bankräuber vorbeikommt, wenn ich das Geld bei
der Bank auf der Theke liegen habe. Hat es die Bank, sobald es
der/die Angestellte in den Händen hält?

ja, dann ist das Rechtsgeschäft zustande gekommen. Die Quittung ist nur ein Beweis. Wenn Du also immer mit einem Zeugen zur Bank gehst, dann kann Dir nichts passieren :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Frank,

da nahezu alle AGBs gleich aufgebaut sind: Sag mir wo es hier steht?

https://www.commerzbank.de/homepage/agbdt.pdf

oder nenne mir sonst ein Beispiel!!!

Es gibt viele Gründe auf Banken zu schimpfen, aber wilde Behauptungen wie diese sind zu belegen. Insbesondere da du es ja noch so gestaltet hast, dass es nach Zitat aussieht.

Bis du das nicht belegt hast, kannst du dich selbst verarzten…

Gruß Ivo

Banker haben keinen Humor…*Schmunzel*
Hallo Ihr beiden,

also eigentlich hatte ich den Thread so ein bißchen Humorvoll genommen…*schmunzel*…
Na gut hier mal was amtliches…:smile:

Auszug aus dem Urteil des OLG Köln
Az.: 13 U 100/00 Verkündet am 13. Dezember 2000
Vorinstanz: LG Köln – Az.: 23 O 471/98
*snip*
… Bei einer Bankquittung seien hieran jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Kreditinstitute als die wesentlichen Träger des Geldverkehrs seien in hohem Maße für dessen Ordnungsgemäßheit verantwortlich. Dazu gehöre im eigenen und im Interesse der Bankkundschaft die Vorsorge, Fehler bei der Abwicklung des Barzahlungsverkehrs möglichst zu vermeiden. Die Banken setzten dafür in der Regel qualifiziertes Kassenpersonal ein, das im Umgang mit Bargeld geschult und erfahren sei. Außerdem stellten sie grundsätzlich durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass jederzeit kontrolliert werden könne, welche Beträge in die Kasse gelangt seien, und schalteten dadurch die Gefahr von Unterschlagungen durch das Bankpersonal weitgehend aus. Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bankinstitute und in das gesamte Geldwesen wäre in hohem Maße gefährdet, wenn an die Erschütterung der Beweiskraft einer Bankquittung nicht besonders hohe Anforderungen gestellt würden. Banken könnten daher die Beweiskraft ihrer Quittungen nur in Ausnahmefällen und nicht ohne weiteres mit der gegenteiligen Aussage des Kassierers, der die Quittung selbst ausgestellt habe, entkräften…
*snip*

siehe hierzu auch:
BGH NJW-RR 1988, 881; OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 172; OLG Köln, OLGR- 1993, 230 = NJW 1993, 3079 = WM 1993, 1791 = ZIP 1993, 1156)

mfg

Frank

Hallöchen,

leider hast Du das Urteil genau falsch herum verstanden. Quittung heißt bares Geld, keine Quittung heißt aber nicht „kein Geld“.

Gruß,
Christian

ein Smiley setze…:smile:
Hallo Christian,

in dem Gerichtsverfahren ging es um den Erhalt von Bargeld auf das Girokono des Klägers.
Die Bank behauptete,trotz der von ihrer Kassiererin ausgestellten Quitttung über die Bareinzahlung nicht den auf der Quittung genannten Betrag erhalten zu haben…
In diesem Thread ging es auch um nichts anderes…nämlich wann das
Bargeld rechtswirksam an die Bank übergeht…was danach geschieht…
Who knows???..*grinz*…

mfg

Frank

Quittung ist Beweismittel - nicht mehr

in dem Gerichtsverfahren ging es um den Erhalt von Bargeld auf
das Girokono des Klägers.
Die Bank behauptete,trotz der von ihrer Kassiererin
ausgestellten Quitttung über die Bareinzahlung nicht den auf
der Quittung genannten Betrag erhalten zu haben…

Ja, eben. Der „Gefahrenübergang“ ist eben vorher und nicht von der Quittung abhängig. Nichts anderes versuche ich hier zu erklären.

In diesem Thread ging es auch um nichts anderes…nämlich
wann das
Bargeld rechtswirksam an die Bank übergeht…was danach
geschieht…
Who knows???

Hm, eigentlich jeder, der von Recht ein bißchen Ahnung hat. Die Beweisfrage stellt sich erst im konkreten Fall, ändert aber zunächst mal nichts an der Beurteilung des Sachverhaltes und die lautet: Quittung ist Beweismittel, nicht notwendiger Bestandteil des Rechtsgeschäftes.

Im Umkehrschluß zu Deiner Behauptung, wäre jedes Rechtsgeschäft nichtig, bei dem nicht eine Quittung und eine Unterschrift unter „Ware erhalten“ ausgetauscht worden sind. Daß ist offensichtlich Unsinn.

Gruß,
Christian