Versandhandel

Hallo Forum,
ein Freund von mir hat bei Quelle einen PC bestellt. Nach dem testen hat er ihn wieder zurückgeschickt. Jetzt hat der Quelle Kundenservice den Erhalt bestätigt, moniert aber eine fehlende Software. Mein Freund ist sich sicher, diese mitbeigepackt zu haben, was soll er auch damit, ohne PC.
Jetzt wollen die ihm von der Gutschrift 300,-DM abziehen, obwohl die Software lt. recherche nur ca. 100,-DM kostet. Dürfen die das? Muß mein Freund beweisen, das die Software dabei war?
Wer kennt sich damit aus?
Vielen Dank für Antworten
Gruß
Roland

für die Vollständigkeit der Rücksendung ist dein Freund beweispflichtig. Ausreichend ist dabei grundsätzlich ein Zeuge, der das bestätigt. Es sei denn: Quelle beruft sich darauf, dass das Paket beschädigt war, die Software also herausgefallen sein könnte; das Transportrisiko trägt nämlich auch dein Freund.

Danke für die schnelle Antwort, eine Frage dazu hab ich noch.
Seine Frau war dabei, als er alles eingepackt hat. Wird sie als Zeuge anerkannt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Selbstverständlich wird auch die Ehefrau (oder sonstige Verwandte) anerkannt. Im speziellen Fall würde das Gericht sich wohl auch eher wundern, wenn man sagt, man habe das Paket vor den Augen eines „unabhängigen Fremden“ gepackt. :wink:

Vielen Dank o.T.
re